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Zur Vereinbarkeit einer europaweiten Einspeiseregelung mit dem europäischen Primärrecht

Zur Vereinbarkeit einer europaweiten Einspeiseregelung mit dem europäischen Primärrecht - Ergebnisse der Begutachtung des BEE-Modells "EU-FIT".

Der Beitrag stellt die Eckpunkte des BEE-Modells für eine gemeinschaftsweite Einspeise- und Vergütungsregelung vor und geht auf europarechtliche Aspekte der darin vorgeschlagenen Harmonisierung -- insbesondere Fragen der Rechtssetzungskompetenz der Warenverkehrsfreiheit, der Subsidiarität und beihilferechtliche Fragen -- ein.

Autor(en): 
Thorsten Müller und Christian Bitsch
Datum: 
02/2008
Gesetzesbezug: 
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Fundstelle: 
ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht), 2007, 383-387

Aufklärungspflichten des Netzbetreibers über die gesetzliche Kostentragungsregelung?

Zur Frage, ob der Netzbetreiber vor Abschluss eines Netzanschlussvertrages, mit dem dem Anlagenbetreiber die Netzausbaukosten auferlegt werden, nach Treu und Glauben verpflichtet ist, den Anlagenbetreiber über die gesetzliche Kostentragungsregelung aufzuklären, mit der Folge, dass der Anlagenbetreiber bei fehlender Aufklärung den Vertrag anfechten kann (hier bejaht).

Urheber: 
OLG Karlsruhe
Datum: 
05.04.2007
Gesetzesbezug: 
EEG 2000
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 13
Aktenzeichen: 
14 U 215/05

Vertragliche Vereinbarung über Netzanschlusskosten und AGB-Kontrolle

Zur Frage, ob Preisregelungen in einem Netzanschlussvertrag (aus dem Jahr 1995) der Inhaltskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen unterfallen (hier verneint).

Urheber: 
Brandenburgisches OLG
Datum: 
15.01.2008
Gesetzesbezug: 
StrEG
Aktenzeichen: 
6 U 120/06

EEG 2000 (5): letzte Fassung

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 29.03.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2003

Urheber: 
Bund
Letzte Änderung/Fassung vom: 
22.12.2003
Fundstelle (Gesetzblatt): 
BGBl. I 2003, S. 3074

Wirtschaftlichkeit der Spannungshaltung beim Anschluss von Photovoltaik-Anlagen

In Deutschland werden immer mehr Photovoltaik-Anlagen installiert und speisen in das Niederspannungsnetz ein. Die dabei entstehenden technischen Probleme und mögliche Lösungsansätze werden im diesem Beitrag analysiert.

Autor(en): 
Markus Brandl, Lothar Petry, Annika Spallek
Datum: 
12/2007
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11
Fundstelle: 
np (netzpraxis) 12/2007, 30-38

Abgrenzung Netzanschluss- und Netzausbau; Kosten für Trafostation

Leitsätze:

Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen kommt es darauf an, wo der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt zwischen der stromerzeugenden Anlage und dem für die allgemeine Versorgung bestimmten Netz liegt, dessen Betreiber zum Anschluss der Anlage und zur Abnahme des Stroms verpflichtet ist.

Urheber: 
BGH
Datum: 
28.11.2007
Gesetzesbezug: 
EEG 2000
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 13
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 4 Abs 2
Aktenzeichen: 
VIII ZR 306/04

Netzausbaupflicht und Schadensersatz („Umspannwerk Marne-West II“)

Zu den Voraussetzungen der Netzausbaupflicht.
Zu Bestimmung und Darlegungslast hinsichtlich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (hier: Netzbetreiber muss darlegen, dass der Wert des erzeugten Stroms die Ausbaukosten in überschaubarer Zeit nicht erwirtschaften kann).
Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber Schadensersatzansprüche hat, wenn dieser das Netz pflichtwidrig nicht ausbaut (hier dem Grunde nach bejaht).

Urheber: 
LG Itzehoe
Datum: 
09.05.2007
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 10
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 13
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 4
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 4 Abs 2
Aktenzeichen: 
6 O 152/06

Festlegung des günstigsten Netzverknüpfungspunkt („Umspannwerk Marne-West I“)

Zur Frage, ob die Leistungsklage auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Netzbeteibers zum Anschluss und zur Abnahme zulässig ist, wenn die Anlage noch nicht errichtet ist (hier bejaht).
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der künftige Anlagenbetreiber aus § 4 Abs. 4 EEG 2004 einen Anspruch auf Vorlage der für die Netzverträglichkeitsprüfung erforderlichen Netzdaten hat (hier verneint, wenn für den künftigen Betreiber nicht mehr das Ob, sondern nur noch das Wie des Anschlusses an das Netz in Frage steht).

Urheber: 
LG Itzehoe
Datum: 
30.03.2007
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 10
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 13
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 4
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 4 Abs 2
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 4 Abs 3
Aktenzeichen: 
5 O 168/04

Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - Gesetzgebungsverfahren

Sie können den Verlauf des gesamten Rechtsetzungsverfahrens auf der Website des Europäischen Parlaments nachverfolgen (nur Englisch oder Französisch). Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über den Verlauf des Rechtssetzungsverfahrens bis zur Beschlussfassung:

  • Mit dem am 28.01.2008 dem Europäischen Parlament und dem Rat zugeleiteten Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energieträger (KOM(2008) 19 endg.) leitete die Kommission das Gesetzgebungsverfahren ein. Ziel der Europäischen Kommission war es, den bisherigen, in der Richtlinie 2001/77/EG enthaltenen Rahmen für die Förderung Erneuerbarer Energieträger in den Mitgliedstaaten der EU grundlegend zu überarbeiten. Der Vorschlag steht unten in deutscher (kom_2008_19_res_richtlinienvorschlag_de_23-01-08.pdf) und englischer (com_2008_19_res_directive_en_23-01-08.pdf) Fassung bereit.
  • Mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 14.03.2008 (0314ECpresidency_conclusions.pdf, nur auf Englisch) brachten die Vertreter der Mitgliedstaaten ihre Postionen in das Verfahren ein.
  • Der Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (Berichterstatter: Claude Turmes) des Europäischen Parlaments vom 26.09.2008 (EP_Bericht_A6-0369-2008_080923.pdf) setzte die parlamentarischen Beratungen fort.
  • Die 1. Lesung und Abstimmung im Europäischen Parlament fand am 17.12.2008 statt. Das Parlament billigte den Richtlinienvorschlag mit einer Reihe von Änderungen (siehe den konsolidierten Text, P6_TC1-COD(2008)0016).
  • Die abschließende Beratung und Beschlussfassung im Rat fand am 06.04.2009 (2936. Ratssitzung) statt. Der Rat nahm die vom Europäischen Parlament am 17.12.2008 vorgeschlagenen Änderungen an. Sie finden den angenommenen Text über die Richtlinie 2009/…/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom ... zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG unten zum Download (PE_CONS_3736-08_DE.pdf).
  • Das Gesetzgebungsverfahren wurde mit der Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union am 05.06.2009 beendet. Genaue Fundstellenangaben und den Wortlaut der Richtlinie als PDF stehen in unserer Sammlung von Gesetzen zum Download.

Richtlinien gelten grundsätzlich nicht unmittelbar, sondern verpflichten die Mitgliedstaaten, die Ziele der Richtlinie innerstaatlich durch weitere Gesetzgebungsakte umzusetzen.

Initiator: 
EU-Kommission
erster Entwurf vom: 
06.04.2009
Gesetzesbezug: 
RL 2001/77/EG
Fundstelle (Regierungsentwurf): 
http://www.europarl....d=5589632
Bemerkungen: 
siehe auch http://ec.europa.eu/...ex_en.htm (nur Englisch).

Integration von Mini-Blockheizkraftwerken in das elektrische Versorgungsnetz

Die konventionelle Energieversorgung aus zentralen Großkraftwerken wird mehr und mehr ergänzt durch dezentrale, kleine Einheiten wie Windenergieanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW) und Fotovoltaikanlagen. Dezentrale Mini-Blockheizkraftwerke gelten dabei als interessante Option für den Hauseinsatz. Die Technologie dafür steht heute schon mit konventionellen Kraft-Wärme-Kopplungs-Maschinen zur Verfügung. In den nächsten Jahren werden Mini-BHKW mit Brennstoffzellentechnologie hinzukommen.

Autor(en): 
Christian Schulz
Datum: 
12/2007
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 allg.
Gesetzesbezug: 
KWKG 2002
Fundstelle: 
et (Energiewirtschaftliche Tagesfragen), 12/2007, 49-51
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