Zur Frage, ob eine vertraglich vereinbarte Vergütung für Blindstromeinspeisungen gegen AGB-Recht oder gegen das EEG verstößt (hier: kein Verstoß, da Blindstromentgelte Teil der vom Anlagenbetreiber zu tragenden Netzanschlusskosten).
Verbindung einer Biogasanlage über eine im Eigentum des Anlagenbetreibers stehende Trafostation und ein Mittelspannungskabel zum Mittelspannungsnetz der Netzbetreiberin, hier insbesondere: Netzanschluss.
Zur Anwendung kaufvertraglicher Vorschriften und zur Frage, ob der Austausch des vorhandenen, zum Hausanschlusskasten führenden Niederspannungskabels durch ein Mittelspannungskabel zum Netzanschluss zählt (hier bejaht).
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Netzbetreiber Netzausbaukosten vertraglich auf den Anlagenbetreiber abwälzen darf, insbesondere zur Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) wegen Ausnutzung einer Zwangslage des Anlagenbetreibers (hier verneint) und zur AGB-Kontrolle des Netzanschlussvertrages (hier: konkreter Vertrag enthalte keine AGB; im Übrigen handele es sich um Preisgestaltungsregelungen, die nicht der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen unterfielen - Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 27.06.2007 - VIII ZR 149/06).
Zur Frage, wann ein Netz technisch zur Aufnahme der Einspeiseleistung geeignet ist (hier aufgrund der ursprünglich angemeldeten Anschlussleistung verneint).
Zur Anwendbarkeit der VDEW-Richtlinie „Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ (hier im Hinblick auf § 13 Abs. 1 Satz 3 EEG 2004 i.V.m. § 49 EnWG bejaht).
Zum Anspruch des Anlagenbetreibers auf Ausbau des Netzes (hier aufgrund des gesamtwirtschaftlich günstigeren Anschlusses an einem anderen Verknüpfungspunkt verneint).
Begünstigt durch politische, wirtschaftliche und ökologische Forderungen wird Elektroenergie in städtischen Versorgungsgebieten heute zunehmend von dezentralen Energieerzeugungsanlagen (DEA) auf der Mittel- und Niederspannungsebene kundennah ins Netz eingespeist. Die vorhandenen Verteilungsnetze, in die die DEA integriert werden, sind in ihrer heutigen Form historisch gewachsen und somit für zentrale Energieerzeugung ausgelegt.
Der Beitrag stellt den aktuellen Stand der Einspeisung von Biogas, welches auf Erdgasqualität aufbereitet wurde, ins Gasnetz vor und gibt eine Übersicht über die im April 2008 bekannten Anlagenstandorte, die jeweiligen Betreiber, den Einspeisebeginn, die eingesetzten Rohstoffe, die Aufbereitungstechniken etc.
Am 01.08.2004 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten, das u.a. die Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie und aus Biomasse neu regelt. Das EEG 2004 werfe hinsichtlich der Bereiche Fotovoltaik und Biomasse und den mit der Anlagenplanung verbundenen Netzanschluss und -ausbaufragen auch eine Fülle von Rechtsproblemen auf. Der Beitrag geht u.a.
Besteht ein Wegerecht als Grunddienstbarkeit (§§ 1018 ff. BGB) zu Gunsten eines Nachbargrundstückes, wird häufig darüber gestritten, ob auch eine Steigerung des Nutzungsumfanges gestattet ist, die durch eine Maßnahme auf dem herrschenden Grundstück hervorgerufen wird. Der Beitrag versucht eine dogmatische "Neuausrichtung" des Problems.
Der Beitrag untersucht, inwieweit die das Verhältnis von Anlagen- und Netzbetreiber ausgestaltenden Regelungen des EEG 2004 – insbes. gesetzliches Schuldverhältnis und Kopplungsverbot, Vorrangprinzip als allgemeines Diskriminierungsverbot, Vergütungspflicht, einstweiliger Rechtsschutz und Aufrechnungsverbot, Netzausbau, Belastungsausgleich – auf andere Bereiche des Zivilrechts übertragbar sind.