Zu §§ 3 Abs. 1 S. 4 , 10 EEG 2000, § 280 Abs. 1 BGB (hier: Der Netzbetreiber sei ohne konkrete Anfrage des Einspeisewilligen von sich aus nicht verpflichtet, letzterem den günstigsten Verknüpfungspunkt mitzuteilen. Würde er darum aber ersucht und benenne er nicht den richtigen Verknüpfungspunkt, könne darin ein Beratungsverschulden und damit eine Pflichtverletzung i.S.d § 280 Abs. 1 BGB liegen. Vorliegend scheitere ein solcher Schadensersatzanspruch jedoch.
An Netzbetreiber gerichtete Umsetzungshilfe zum EEG 2009 des BDEW Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., erarbeitet durch eine Projektgruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber. Die Unterlage stellt eine Fortschreibung der Verfahrensbeschreibung zum EEG 2004 des VDN (Verband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW, jetzt BDEW) vom 15. Februar 2005 und der VDN-Umsetzungshilfe zur "kleinen" EEG-Novelle 2006 (§ 14a und § 15 Abs. 2 EEG 2004) dar.
Zur Frage, ob eine Trafo-Station, eine Mittelspannungsleitung von der Anlage auf dem Grundstück des Anlagenbetreibers zur Kundenübergabestation sowie die Kundenübergabestation selbst gem. § 10 EEG 2000 dem Netzanschluss oder dem Netzausbau zuzuordnen sind
Leitsätze:
[...] Rechtliche Handlungs- und Gestaltungsspielräume eines Netzbetreibers
Die neue Mittelspannungsrichtlinie des BDEW stellt technische Anforderungen für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz, die bei PV-Anlagen Anpassungen der Wechselschalter im Bereich der Programmierung sowie beim Anlagendesign erfordern. Der Bericht zeichnet die Entstehungsgeschichte der Richtlinie nach und stellt die an die PV gestellten technischen Anforderungen (statische Spannungshaltung, eingeschränkte dynamische und dynamische Netzstützung, Anlagenzertifikat, Bestandsschutz) samt der nun geltenden Übergangsfristen im Überblick vor.
Die im Dezember 2008 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie stellt erstmals verbindliche Ziele für alle Mitgliedstaaten zum Anteil erneuerbarer Energien sowie Mindeststandards zur Erreichung dieser Ziele auf und schafft damit auf europäischer Ebene einen neuen Rechtsrahmen für die Förderung der erneuerbaren Energien. Der Beitrag gibt einen breiten Überblick über den Inhalt der Richltinie sowie über ihre Auswirkungen auf das europäische und deutsche Recht.
Im EEG 2009 ist das Einspeisemanagement wesentlich ausführlicher geregelt als bisher. Doch die einzelnen Paragraphen lassen sich je nach Sichtweise unterschiedlich deuten. Konflikte zwischen Netzbetreibern und insbesondere Windmüllern scheinen vorprogrammiert. Der Beitrag zeigt die Konfliktfelder im Verhältnis der §§ 11, 12 EEG 2009 zum § 13 EnWG auf und beschreibt Auslegungs- und Lösungsmöglichkeiten.