Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die sogenannte 50,2-Hertz-Problematik. Diese sei auf eine veraltete DIN-Norm zurückzuführen, derzufolge PV-Wechselrichter bei Erreichen einer Netzfrequenz von 50,2 Hertz vom Netz abgetrennt werden, was nunmehr die Gefahr großräumiger Stromausfälle berge.
Die Autorin geht in ihrem Beitrag im Einzelnen auf die Neufassung des § 6 im EEG 2012 ein. Dabei stellt sie - unter Berücksichtigung von Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen - die Folgen für ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommene PV-Anlagen dar, die im Gegensatz zum EEG 2009 nun auch technische Einrichtungen zur Fernregulierung der Einspeiseleistung vorhalten müssten.
Der Autor stellt in sechs Abschnitten Neuerungen des EEG 2012 gegenüber dem EEG 2009 vor. Dabei geht er auf die Leitlinien der EEG-Novelle 2012, auf Änderungen der Vergütung bei den verschiedenen Erzeugungsarten, auf das Einspeisemanagement und damit zusammenhängende Entschädigunsgzahlungen, auf die neuen Formen der Direktvermarktung (allgemeine Bestimmungen Markt- und Flexibilitätsprämie, Grünstromvermarktung und sonstige Direktvermarktung), auf den Ausgleichsmechanismus sowie auf Ausgleichsregelungen für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen ein.
Der Beitrag geht auf die Problematik ein, dass die sog. Mittelspannungsrichtlinie („Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetireb vin Erzeugungsarten am Mittelspannungsnetz“) des BDEW verlangt, dass seit April 2011 in Betrieb genommene und in das Mittelspannungsnetz einspeisende PV-Anlagen bis Oktober 2011 zertifiziert werden müssten (sog. Einheiten-Zertifikat für Wechselreichter), der Vielzahl an Anlagen jedoch nur wenige Zertifizierer gegenüber ständen.
Das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 2011 (BGBl. I 2011, S. 1554), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert zum 5. August 2011 das EnWG (EnWG 2011).
Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730).
Zur vorherigen, bis zum 3. August 2011 geltenden Fassung des EnWG, dem sog. EnWG 2005.
Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG-Erfahrungsbericht (s. auch im Anhang), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.
Die Clearingstelle EEG hat am 6. Juni 2011 den Hinweis zu dem Thema „Nachweisfrist der SDLWindV bei Bestandsanlagen“ beschlossen.
Leitsätze des Gerichts: