Die Clearingstelle EEG hat am 19. Dezember 2011 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „Grundstücksbegriff gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009/EEG 2012“ eingeleitet.
Zu diesem Verfahren gehört das folgende Dokument:
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Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Netzbetreiber gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbsatz 2 und § 13 Abs. 2 EEG 2004 zum Anschluss der zur Erweiterung vorgesehenen Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers sowie zur Abnahme des nach der Erweiterung produzierten Stroms eine Stromleitung auf eigene Kosten neu zu bauen oder eine andere Anschluss- und Abnahmemöglichkeit auf eigene Kosten zu schaffen verpflichtet ist (im Ergebnis verneint).
Die Clearingstelle EEG hat am 29. September 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2009“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Zu diesem Verfahren gehören folgende Dokumente:
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG), ergangen als Art. 1 des Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), im Anhang.
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von der Consentec GmbH und der R2B EnergyConsulting GmbH durchgeführte Studie analysiert technische Integrationsanforderungen, erforderliche Anpassungen politischer Rahmenbedingungen und ökonomische Auswirkungen unterschiedlicher Anteile Erneuerbarer Energien (25 % bis 50 %) am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020.
Der Autor vertritt in seinem Beitrag die Auffassung, dass hinsichtlich des Netzausbaus, dem im Energiekonzept der Bundesregierung ein hoher Stellenwert beigemessen wurde, noch immer keine Fortschritte erzielt worden seien. Dabei geht er im Einzelnen u.a. auf den Status-Quo der Netzausbau-Projekte, die Probleme in der Umsetzung sowie die Positionen verschiedener Akteurinnen und Akteure ein.
Die dena-Netzstudie II wurde von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) beauftragt und unter der Federführung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (EWI) als wissenschaftlicher Konsortialführer des aus 50Hertz Transmission, Amprion, DEWI, EnBW Transportnetze, EWI, Fraunhofer IWES und TenneT bestehenden Konsortiums durchgeführt.
Die Autorin berichtet von der Gründung des Forums Netzintegration Erneuerbare Energien. Dieses habe sich zum Ziel gesetzt, den Netz- und Speicherausbau zu fördern.
Der Artikel beschreibt die Herausforderungen bei der Integration des Fotovoltaikstroms in die Niederspannungsnetze am Beispiel des Allgäus. Zentral sei dabei der Ausbau dieser Netze.