Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Betreiber gegen die zuständige Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung nach § 8 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 EEG 2004 für den aus der Biogasanlage bezogenen Strom bereits dann hat, wenn das Biogas auf Erdgasqualität aufbereitet wird, ohne dass darüber hinaus eine Einspeisung in das öffentliche Erdgasnetz erfolgt (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall bejaht).
In diesem Beitrag wird die Rolle von Biomethan auf dem Energiemarkt eingeschätzt. Der Autor geht dazu u.a. auf das Biogasregister ein und beurteilt die Wirtschaftlichkeit von Biomethan.
Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre mit Informationen im Bereich Biomasse insbesondere zu einschlägigen Regelungen des EEG 2012, des EEG 2009, des Genehmigungsrechtes sowie zu Förderprogrammen.
Der Autor stellt in seinem Beitrag in der Branche vertretene Ansichten zu der Frage dar, durch welche gesetzlichen Instrumente die Einspeisung von Biomethan ins deutsche Erdgasnetz erhöht werden kann. Dem Artikel beigefügt ist eine Übersicht über verschiedenen Verfahren zur Biogasaufbereitung.
Der Autor stellt die Vermarktung des in Bestandsanlagen erzeugten Biogases der Verstromung (unter Inanspruchnahme der Einspeisevergütungen unter dem EEG 2004/2009 oder der Direktvermarktungsmöglichkeiten des EEG 2012) gegenüber und ermittelt unter Darstellung technischer, ökonomischer und rechtlicher Rahmenbedingungen Vorteile und Hemmnisse.
Der Autor stellt bezogen auf Biogasanlagen die nebeneinander existierenden Regelungssysteme des EEG 2009 und des EEG 2012, insbesondere die Neuregelungen des EEG 2012 gegenüber. Hierzu geht er u.a. auf die Übergangsregelungen für Bestandsanlagen, auf technische Vorgaben, auf die Vergütungshöhe und - voraussetzungen sowie die neuen Vergütungstatbestände für Bioabfall- und Gülleanlagen, den Anlagenbegriff, den Begriff der Inbetriebnahme, die Neuregelungen für Biomethananlagen sowie die Regelungen zur Direktvermarktung im EEG 2012 ein.
Die Autoren erläutern die Fiktion aus § 27 Abs. 2 EEG 2009, derzufolge Gas, das dem Gasnetz entnommen wird, als Biomasse gilt. Anschaulich gewendet könne das Gas also in Biomasse "verwandelt" werden. Dieses juristische Instrument ermögliche es, das Ausschließlichkeitsprinzip zu wahren und das Gas auch bei bei Einspeisung ins Erdgasnetz und damit trotz tatsächlicher Vermischung mit Gasmengen aus fossilen Quellen unter fiktiver Beibehaltung seiner regenerativen Eigenschaft dorthin zu transportieren, wo Wärmebedarf bestehe.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Entwicklung der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz in Deutschland dar. Dabei geht er u.a. auch auf die aus seiner Sicht bestehenden Absatzschwierigkeiten von Biomethan, die Verunsicherung aufgrund der unklaren künftigen EEG-Novellierungen und daraus resultierenden Vergütungsansprüche sowie auf die Möglichkeit der Speicherung von Strom aus Erneuerbarer Energie im Erdgasnetz ein.
Die Clearingstelle EEG hat am 24. Februar 2011 den Hinweis zu dem Thema „Gasnetz i.S.d. EEG 2009“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
a) die gesamte im BHKW und in der ORC-Anlage oder
b) lediglich für die in der ORC-Anlage allein erzeugte Strommenge zu zahlen ist.