Inhalt abgleichenGebäudeanlagen

Bärlauchunterstand als Gebäude

Zu der Frage, ob PV-Module, die auf dem Wellblechdach einer vorgeblich dem Schutz von Bärlauchgewächsen dienenden Stahlkonstruktion angebracht sind, die erhöhte Vergütung für sog. Gebäudeanlagen i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 erhalten (hier: verneint. Der Unterstand sei schon kein „Gebäude“ i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG 2004: Da der Anbau von Bärlauch nie nachdrücklich betrieben worden sei, sei der Unterstand zu keiner Zeit dem Schutz von Sachen zu dienen bestimmt gewesen. Jedenfalls stelle der Unterstand eine bauliche Anlage dar, die i.S.d. § 11 Abs.

Urheber: 
OLG Dresden
Datum: 
10.02.2011
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11 Abs 2
Rechtsprechung - Schlagworte: Freiflächenanlagen · Gebäudeanlagen · Fotovoltaik
Icon Fotovoltaik

Ändert sich zum 1. Juli 2012 die Vergütung von PV-Strom?

Ja, voraussichtlich werden die Vergütungssätze für ab dem 1. Juli 2012 in Betrieb genommene PV-Anlagen sinken; die Absenkung der Vergütung (Degressionssatz bzw. Degression) wird nach gegenwärtiger Rechtslage voraussichtlich mindestens 12%, gegebenenfalls 15% betragen.

Der Degressionssatz der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie zum 1. Juli 2012 hängt davon ab, wie viele Megawatt installierter Leistung an PV-Anlagen im Zeitraum Oktober 2011 bis April 2012 (hochgerechnet auf ein Jahr) neu installiert werden.

erstellt am: 
10.01.2012
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 §§ 20, 20a
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 § 32 Abs. 1 und 2
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 § 32 Abs. 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 § 33

Kann bei PV-Installationen, die nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 als eine Anlage gelten, hinsichtlich der 30%-Schwelle des § 33 Abs. 2 EEG 2009 zwischen Modulen mit und solchen ohne Eigenverbrauch unterschieden werden?

erstellt am: 
04.01.2012
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 32
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 § 33
Häufige Frage - Schlagworte:
Icon Fotovoltaik

Hinweis 2011/10 - "Gebäude" und "Lärmschutzwand" im EEG 2009 und EEG 2012

Abgeschlossen: 
Ja

Die Clearingstelle EEG hat am 16. Dezember 2011 den Hinweis zum Thema „Gebäude“ und „Lärmschutzwand“ i. S. d. § 33 Absatz 1 und 3 EEG 2009/EEG 2012. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
16.11.2011
beschlossen am: 
16.12.2011
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 allg.
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 32
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 33
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 allg.
Aktenzeichen: 
2011/10
Hinweis - Schlagworte: Gebäudeanlagen · Fotovoltaik
Icon Fotovoltaik

Empfehlung 2011/2 - Eigenverbrauch von Solarstrom nach § 33 Abs. 2 EEG 2009

Abgeschlossen: 
Ja

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 29. September 2011 beschlossen, das Empfehlungsverfahren 2011/2 in zwei Verfahren aufzuteilen: Im Verfahren 2011/2/1 werden die Verfahrensfragen 1 und 2, im Verfahren 2011/2/2 wird die Verfahrensfrage 3 aus dem Eröffnungsbeschluss vom 11. Februar 2011 beantwortet. Die Empfehlung 2011/2/1 wurde auf derselben Sitzung vom 29. September beschlossen. Die Empfehlung 2011/2/2 wird noch bearbeitet. Dem Teilungsbeschluss und den beiden Teilverfahren voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
11.02.2011
beschlossen am: 
29.09.2011
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 5,§ 6,§ 7 u. § 13
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 8 u. § 15
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 16 u. § 18,§ 20,§ 21, § 60
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 17
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 33
Aktenzeichen: 
2011/2/1

Votum 2011/14 - PV-Installation mit durchs Gebäudedach geführter Tragekonstruktion

Abgeschlossen: 
Ja

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung aus § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 (sog. Gebäudevergütung) für den Strom hat, der in der Fotovoltaikinstallation des Anlagenbetreibers gewonnen und von dem Netzbetreiber abgenommen wird; bei der Installation handelt es sich um einen sog. Solarbaum, dessen Tragekonstruktion durch das Dach des Gebäudes hindurchgeführt wird (Anspruch im Ergebnis bejaht).

 

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
20.04.2011
beschlossen am: 
23.08.2011
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11 Abs 2
Aktenzeichen: 
2011/14
Votum - Schlagworte: Gebäudeanlagen · Fotovoltaik
Icon Fotovoltaik

Votum 2008/29 - Wärmedifferenzkollektoranlage als Solarstromanlage gem. EEG 2004

Abgeschlossen: 
Ja

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, aus welchen Paragraphen des EEG 2004 der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des in seiner Anlage erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Stroms nach Inbetriebnahme der Anlage im Sinne des § 3 Abs. 4 EEG 2004 hat.

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
29.08.2008
beschlossen am: 
17.11.2008
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 5
Aktenzeichen: 
2008/29

nach oben top of page