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Gründlich verrechnet

 

In dem Beitrag wird der Vorschlag für ein „100.000-Speicher-Programm zur Markteinführung integrierter PV-Speichersysteme“ des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) unter Berücksichtigung wirtschaftlich- ökologischer als auch politischer Aspekte diskutiert.

Autor(en): 
Matthias Krause
Datum: 
01/2012
Gesetzesbezug: 
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Fundstelle: 
Photon 1/2012, 20-23

Ändert sich zum 1. Juli 2012 die Vergütung von PV-Strom?

Ja, voraussichtlich werden die Vergütungssätze für ab dem 1. Juli 2012 in Betrieb genommene PV-Anlagen sinken; die Absenkung der Vergütung (Degressionssatz bzw. Degression) wird nach gegenwärtiger Rechtslage voraussichtlich mindestens 12%, gegebenenfalls 15% betragen.

Der Degressionssatz der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie zum 1. Juli 2012 hängt davon ab, wie viele Megawatt installierter Leistung an PV-Anlagen im Zeitraum Oktober 2011 bis April 2012 (hochgerechnet auf ein Jahr) neu installiert werden.

erstellt am: 
10.01.2012
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 §§ 20, 20a
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 § 32 Abs. 1 und 2
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 § 32 Abs. 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 § 33

Kann bei PV-Installationen, die nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 als eine Anlage gelten, hinsichtlich der 30%-Schwelle des § 33 Abs. 2 EEG 2009 zwischen Modulen mit und solchen ohne Eigenverbrauch unterschieden werden?

erstellt am: 
04.01.2012
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 32
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 § 33
Häufige Frage - Schlagworte:
Icon Fotovoltaik

BNetzA: Vergütungssätze für ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommene Solarstromanlagen

Die Vergütungssätze für ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommene Solarstromanlagen (hierzu gehören insbesondere PV-Anlage) sinken gegenüber den im Vorjahr geltenden Vergütungssätzen um 15 Prozent (Degression); sie betragen damit zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent (abhängig vom jeweils einschlägigen Vergütungstatbestand).

erstellt am: 
28.10.2011
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 16 u. § 18,§ 20,§ 21, § 60
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 32
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 33

Muss für den von Dritten gemäß § 33 Abs. 2 EEG 2009 verbrauchten Solarstrom die EEG-Umlage gezahlt werden?

Es ist bislang ungeklärt, ob bei einem Eigenverbrauch durch Dritte nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 Anlagenbetreiberinnen und -betreiber für den von Dritten verbrauchten Solarstrom gemäß § 37 Abs. 1 EEG 2009 i.V.m. § 3 AusglMechV die EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber zahlen müssen.

erstellt am: 
25.10.2011
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 33
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 34,§ 35,§ 36,§ 37 u. § 39

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