In dem Beitrag wird der Vorschlag für ein „100.000-Speicher-Programm zur Markteinführung integrierter PV-Speichersysteme“ des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) unter Berücksichtigung wirtschaftlich- ökologischer als auch politischer Aspekte diskutiert.
Ja, voraussichtlich werden die Vergütungssätze für ab dem 1. Juli 2012 in Betrieb genommene PV-Anlagen sinken; die Absenkung der Vergütung (Degressionssatz bzw. Degression) wird nach gegenwärtiger Rechtslage voraussichtlich mindestens 12%, gegebenenfalls 15% betragen.
Der Degressionssatz der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie zum 1. Juli 2012 hängt davon ab, wie viele Megawatt installierter Leistung an PV-Anlagen im Zeitraum Oktober 2011 bis April 2012 (hochgerechnet auf ein Jahr) neu installiert werden.
Die Vergütungssätze für ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommene Solarstromanlagen (hierzu gehören insbesondere PV-Anlage) sinken gegenüber den im Vorjahr geltenden Vergütungssätzen um 15 Prozent (Degression); sie betragen damit zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent (abhängig vom jeweils einschlägigen Vergütungstatbestand).
Es ist bislang ungeklärt, ob bei einem Eigenverbrauch durch Dritte nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 Anlagenbetreiberinnen und -betreiber für den von Dritten verbrauchten Solarstrom gemäß § 37 Abs. 1 EEG 2009 i.V.m. § 3 AusglMechV die EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber zahlen müssen.