Der Autor diskutiert die rechtlichen Möglichkeiten, um beim Eigenverbrauch und beim Verkauf von Strom aus solarer Strahlungsenergie nach dem EEG 2012 von der sog. EEG-Umlage befreit zu werden, bzw. diese zu reduzieren.
In diesem Beitrag fasst die Autorin das 12. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 20. September 2012 zum 1. Änderungsgesetz des EEG 2012 - der sogenannten PV-Novelle - zusammen und geht auf die sich infolgedessen ergebenden rechtlichen Unsicherheiten ein.
„Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang). Dieses Gesetz tritt bis auf wenige Ausnahmen (die Änderungen in § 27a, b sowie § 37 Abs. 3, 4 EEG 2012 treten bereits rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft) rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.
Die Clearingstelle EEG erreichen gegenwärtig zahlreiche Anfragen, die sich auf die Unterschiede zwischen Eigenverbrauch und Direktvermarktung und die jeweils geltenden Anforderungen nach dem EEG 2012 beziehen.
I. Eigenverbrauch