Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BGBl. I S. 1634) wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012). Durch Art. 5 desselben Gesetzes wird weiterhin die BiomasseV zum 1. Januar 2012 geändert (BiomasseV 2012).
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über Verlauf und Materialien des Gesetzgebungsverfahrens.
Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG-Erfahrungsbericht (s. auch im Anhang), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.
Im Anhang finden Sie
Die Liste der Stellungnahmen wird laufend ergänzt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat auf ihren Seiten die vorläufigen Zahlen der im Jahr 2010 neu installierten PV-Anlagen veröffentlicht.
Im Rahmen der Überwachung des bundesweiten Ausgleichs (§§ 35 f. EEG 2009) der nach dem EEG vergüteten Energiemengen und der dafür gezahlten Vergütungen erhebt die Bundesnetzagentur (BNetzA) jährlich EEG-Daten bei Verteilnetzbetreibern, Übertragungsnetzbetreibern und Stromlieferanten.
Der Beitrag stellt die Gesamtergebnisse der BDEW-Untersuchung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2009 dar. Dabei werden neben Daten zur Gesamtentwicklung auch energieträger- und regionalspezifische Informationen bereitgestellt und auf die Erfordernisse von Netzausbau und Markt- und Systemintegration für erneuerbare Energien eingegangen.
Der Artikel bietet einen Rückblick auf die Entstehungsgeschichte und Entwicklung des EEG seit seines zehnjährigen Bestehens.
Der Artikel bietet einen Rückblick auf die Entwicklung des EEG in den letzten zehn Jahren. Dabei kommen zahlreiche an der Entstehung und Entwicklung des Gesetzes Beteiligte zu Wort. Der Artikel schließt mit einem Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten.