Die Autorin stellt die ihrer Ansicht nach vorliegende Tendenz in der Rechtsprechung vor, wonach BHKW unter dem Geltungsbereich des EEG 2009 nicht mehr lediglich aufgrund der Tatsache, dass sie den gleichen Fermenter nutzen, zu einer Anlage verklammert werden.
In seinem Beitrag beschäftigt sich der Autor mit der rechtlichen Frage, welche technischen Einrichtungen zu einer Biogasanlage zählen und diskutiert dazu die einschlägige Rechtsprechung.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, als wie viele Anlagen zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie gelten, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind, die teilweise auf verschiedenen und teilweise auf gleichen Grundstücken belegen sind.
Leitsätze:
Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre mit Informationen im Bereich Biomasse insbesondere zu einschlägigen Regelungen des EEG 2012, des EEG 2009, des Genehmigungsrechtes sowie zu Förderprogrammen.
Der Autor geht auf die Rechtsproblematik des Anlagenbegriffes ein. Von dessen Auslegung sei abhängig, welche Fassung des EEG bei der Veränderung bzw. Erweiterung einer Bestandsanlage gelte; dabei wird auch die Empfehlung 2009/12 der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff im EEG 2009 thematisiert. Der Autor stellt abschließend einige Fallbeispiele vor, für die seiner Ansicht nach die beschriebene Rechtsunsicherheit mit hoher Wahrscheinlichkeit umgangen werden könne.