Der Autor diskutiert die rechtlichen Möglichkeiten, um beim Eigenverbrauch und beim Verkauf von Strom aus solarer Strahlungsenergie nach dem EEG 2012 von der sog. EEG-Umlage befreit zu werden, bzw. diese zu reduzieren.
Die Autoren stellen verschiedene Modelle des Eigen- bzw. Selbstverbrauchs von Strom vor und prüfen, bei welchen Modellen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 2 EEG 2012 (ab 04/2012) eine Befreiung des Stromverbrauchers von der EEG-Umlage möglich ist.
Bemerkungen: Zugleich Anmerkung zu OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.03. und 25.04.2012 - 21 U 41/11.
Die EEG-Umlage für das Jahr 2013 beträgt:
5,277 ct/kWh
Dieser Beitrag zeigt Möglichkeiten zur händlerseitigen Integration von erneuerbaren Energien in den Energiemarkt auf. Dazu wird u.a. auf die im Zuge der letzten EEG-Novelle vorgenommenen Einschnitte beim Grünstromprivileg, die Auswirkungen dieser Novelle auf den Energiemarkt, die Marktprämie sowie den Beitrag des Grünstromprivilegs zur Systemintegration eingegangen.
Im Anhang finden Sie den Regierungs- und Referentenentwurf zur „Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Managementprämienverordnung - MaPrV)“ vom 29. August 2012.
„Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang). Dieses Gesetz tritt bis auf wenige Ausnahmen (die Änderungen in § 27a, b sowie § 37 Abs. 3, 4 EEG 2012 treten bereits rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft) rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.