Der Autor stellt die ORC-Technik für Geothermie- und Biomasse-Anlagen und die entsprechenden Vergütungsmodelle nach EEG und KWKG vor. Zudem wird diese Technologie als Lösung für die Wärmenutzungspflicht aus dem EEG 2012 diskutiert.
„Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang). Dieses Gesetz tritt bis auf wenige Ausnahmen (die Änderungen in § 27a, b sowie § 37 Abs. 3, 4 EEG 2012 treten bereits rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft) rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.
Dieser Beitrag stellt das Wärmenutzungskonzept eines Biogasanlagenbetreibers vor, das auf der Nutzung der Hoch-, Mittel- und Niedertemperatur-(Ab-)Wärmepotenziale des BHKWs für die Klärschlammtrocknung basiert.
Der Autor stellt in seinem Beitrag das Wärmenutzungungskonzept eines Biogas-BHKWs vor. Die Abwärme des BHKWs wird zur Beheizung von Tierställen sowie zur Einspeisung in das Nahwärmenetz genutzt. Soweit dort keine Wärme benötigt wird, wird die Energie zum Trocknen des Gärproduktes verwendet, wodurch ein vermarktungsfähiger Dünger entstehe.
Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre mit Informationen im Bereich Biomasse insbesondere zu einschlägigen Regelungen des EEG 2012, des EEG 2009, des Genehmigungsrechtes sowie zu Förderprogrammen.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die räumliche Entkopplung von Erzeugung und Verstromung von Biogas (Satelliten-BHKW) am Beispiel der Wärmenutzung in der PV-Industrie dar. Dabei wird auch auf die für Satelliten-BHKW einschlägigen Regelungen des EEG 2012 eingegangen.
Der Autor geht auf die Neuerung des EEG 2012 ein, wonach gem. § 27 Abs. 4 EEG 2012 für die Vergütung von Strom aus Biomasse mindestens 60 Prozent der anfallenden Wärmemenge genutzt werden muss. Da ORC-Anlagen in die Positivliste der Wärmenutzungen gem. Anlage 2 EEG 2012 aufgenommen wurden, gewinne die Verstromung von Abwärme in ORC-Anlagen an Attraktivität.
Der Autor geht auf die Rechtsproblematik des Anlagenbegriffes ein. Von dessen Auslegung sei abhängig, welche Fassung des EEG bei der Veränderung bzw. Erweiterung einer Bestandsanlage gelte; dabei wird auch die Empfehlung 2009/12 der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff im EEG 2009 thematisiert. Der Autor stellt abschließend einige Fallbeispiele vor, für die seiner Ansicht nach die beschriebene Rechtsunsicherheit mit hoher Wahrscheinlichkeit umgangen werden könne.