Der Autor untersucht die Novelle der Bioabfallverordnung hinsichtlich ihrer Konsequenzen für die Abfallvergärung.
„Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang). Dieses Gesetz tritt bis auf wenige Ausnahmen (die Änderungen in § 27a, b sowie § 37 Abs. 3, 4 EEG 2012 treten bereits rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft) rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.
Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre mit Informationen im Bereich Biomasse insbesondere zu einschlägigen Regelungen des EEG 2012, des EEG 2009, des Genehmigungsrechtes sowie zu Förderprogrammen.
Die Autoren stellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Biogasanlagen verschiedener Größen mit verschiedenen Einsatzstoffen an, die unter dem EEG 2012 errichtet wurden. Die Ergebnisse werden in umfangreichen Tabellen dargestellt.
Der Autor stellt bezogen auf Biogasanlagen die nebeneinander existierenden Regelungssysteme des EEG 2009 und des EEG 2012, insbesondere die Neuregelungen des EEG 2012 gegenüber. Hierzu geht er u.a. auf die Übergangsregelungen für Bestandsanlagen, auf technische Vorgaben, auf die Vergütungshöhe und - voraussetzungen sowie die neuen Vergütungstatbestände für Bioabfall- und Gülleanlagen, den Anlagenbegriff, den Begriff der Inbetriebnahme, die Neuregelungen für Biomethananlagen sowie die Regelungen zur Direktvermarktung im EEG 2012 ein.
In diesem Beitrag gibt der Autor einen Überblick über die neuen Regelungen im Bereich Biomasse nach dem EEG 2012. Im Besonderen wird dabei auf die neuen Vergütungsvoraussetzungen für Strom aus Biomasse, unter Einbeziehung von Alternativen wie der Direktvergmarktung, eingegangen. Weiterhin werden darüber hinausgehende Änderungen für die Bioenergienutzung im Stromsektor dargestellt.