Zu der Frage, ob die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 für den KWK-Bonus bei Bestandsanlagen aufgestellte Leistungsgrenze von 500 kW sich auf die Bemessungsleistung der Anlage bezieht (hier: verneint. Die Leistungsgrenze von 500 kW beziehe sich lediglich auf den in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Stromanteil bzw. den diesem zuzuordnenden Leistungsanteil der Anlage).
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), zuletzt geändert durch das „Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärmekopplungsgesetzes“ vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1494) - sog. KWKG 2012. Das KWKG 2012 gilt ab dem 19. Juli 2012.
Dieser Beitrag stellt das Wärmenutzungskonzept eines Biogasanlagenbetreibers vor, das auf der Nutzung der Hoch-, Mittel- und Niedertemperatur-(Ab-)Wärmepotenziale des BHKWs für die Klärschlammtrocknung basiert.
Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre mit Informationen zu den Regelungen des EEG 2009 und EEWärmeG im Bereich Biomasse.
Der Autor geht auf die Neuerung des EEG 2012 ein, wonach gem. § 27 Abs. 4 EEG 2012 für die Vergütung von Strom aus Biomasse mindestens 60 Prozent der anfallenden Wärmemenge genutzt werden muss. Da ORC-Anlagen in die Positivliste der Wärmenutzungen gem. Anlage 2 EEG 2012 aufgenommen wurden, gewinne die Verstromung von Abwärme in ORC-Anlagen an Attraktivität.
In diesem Beitrag wird die Nutzung der Abwärme aus Biogasanlagen zur Gärrestetrocknung mit dem Ziel der Gärrestmengenreduktion thematisiert. Der Autor stellt dabei einige Anlagen zur Gärresttrocknung, Hersteller und Verfahren vor.
Die Autoren berichten in ihrem Beitrag vom 5. Erfahrungsaustausch des Fachverbands Biogas e.V. hinsichtlich des EEG 2009 sowie über die Aufgaben der Umweltgutachterinnen und -gutachter im EEG 2012. Dabei wird u.a. auf die Diskussionen zu den Umweltgutachten zum KWK-Bonus, NawaRo-Bonus sowie zur Empfehlung 2008/48 der Clearingstelle EEG zum Landschaftspflege-Bonus unter dem EEG 2009 eingegangen.
Leitsatz des Gerichts:
Die Vorschrift des § 66 Abs. 1 Nr. 5 EEG 2009 gewährt einem Anlagenbetreiber, dessen wärmegeführtes Biomasse-Kraftwerk die Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift erfüllt, jedenfalls keinen Anspruch auf eine Sondervergütung für den in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Strom oberhalb einer Leistungsbemessungsgrenze von 20MW.