„Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang). Dieses Gesetz tritt bis auf wenige Ausnahmen (die Änderungen in § 27a, b sowie § 37 Abs. 3, 4 EEG 2012 treten bereits rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft) rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.
Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre mit Informationen im Bereich Biomasse insbesondere zu einschlägigen Regelungen des EEG 2012, des EEG 2009, des Genehmigungsrechtes sowie zu Förderprogrammen.
In diesem Beitrag gibt der Autor einen Überblick über die neuen Regelungen im Bereich Biomasse nach dem EEG 2012. Im Besonderen wird dabei auf die neuen Vergütungsvoraussetzungen für Strom aus Biomasse, unter Einbeziehung von Alternativen wie der Direktvergmarktung, eingegangen. Weiterhin werden darüber hinausgehende Änderungen für die Bioenergienutzung im Stromsektor dargestellt.
Von der Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern (LfL) und vom Fachverband Biogas e.V. erarbeitete Auslegungshilfe, in welcher LfL und Fachverband die in den Anlagen 1-3 der BiomasseV 2012 aufgelisteten Einsatzstoffe nach ihrem Verständnis näher beschreiben.
In seinem Beitrag beschreibt der Autor die stark rückläufige Entwicklung der Nutzung von Pflanzenöl in BHKW und untersucht die Ursachen für dieses Phänomen.
Am Dienstag, den 15. November 2011 begrüßte die Clearingstelle gut 124 Gäste zu ihrem 10. Fachgespräch im Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem.
Ende Juni hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Das EEG 2012 führt auch zu Änderungen bei der Vergütungsstruktur für Strom aus Biomasse sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen.
Der Beitrag erläutert die vom EEG 2009 zum EEG 2012 grundlegend veränderte Vergütungsstruktur für die Stromerzeugung aus Biomasse und stellt in der Branche geäußerte Kritikpunkte in Bezug auf bestimmte Neuerungen (u.a. die Ausgestaltung der Einsatzstoffklassen, die Höhe der Gesamtvergütung sowie die Wärmenutzungs- und Direktvermarktungspflichten) vor.
Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV) vom 21. Juni 2001 (BGBl. I 2005, S. 2419), seit den Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BGBl. I 2011, S. 1634, 1669) sog. „BiomasseV 2012“, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 10 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212).
Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1475).
Mit dieser Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sollen vor allem Änderungen der europäischen Emissionshandels-Richtlinie (RL 2003/87/EG, zuletzt geändert durch RL 2009/29/EG) in nationales Recht umgesetzt werden.