Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung am 10. Mai 2012 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „BImSchG-Genehmigungsbedürftigkeit und NawaRo-Bonus sowie Emissionsminimierungsbonus ab 1. Juni 2012“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 21. Mai 2012.
Zu diesem Verfahren gehört folgendes Dokument:
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Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre mit Informationen im Bereich Biomasse insbesondere zu einschlägigen Regelungen des EEG 2012, des EEG 2009, des Genehmigungsrechtes sowie zu Förderprogrammen.
Der Autor stellt die Möglichkeit der elektronischen Fernüberwachung und -steuerung von Biogasanlagen und deren Vorteile (Ermöglichung z.B. des Herstellens und Haltens des Betriebsoptimums, des Eingreifens in den Betrieb aus der Ferne, der gezielten Strombereitstellung für die Direktvermarktung und der Verschaltung mit anderen Anlagen zu einem virtuellen Kombikraftwerk) dar.
Zu der Frage, ob zwei BHKW, die sich einen Fermenter teilen, zwei Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: bejaht. Eine „Einrichtung zur Erzeugung von Strom“ und damit eine Anlage i.S.d § 3 Nr. 1 EEG 2009 sei jede eigenständige Stromerzeugungseinheit. Das Gericht schließe sich der Empfehlung 2009/12 der Clearingstelle EEG an.
Der Autor geht in seinem Beitrag darauf ein, wie Biogasstrom im Rahmen der Direktvermarktung inbesondere als Regelenergie vermarktet werden könnte und zeigt dabei durch Stimmen aus der Branche praktische Erfordernisse, die rechtlichen Rahmenbedingungen des EEG 2009 sowie mögliche weitere Anreize durch die EEG-Novelle 2012 auf. Zuletzt geht er auf Fragen des Einspeisemanagements ein.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Direktvermarktung des EEG 2012. Dazu gibt er einen Überblick über die vom EEG 2012 vorgesehenen Formen und rechtlichen Voraussetzungen der Direktvermarktung sowie einen Einblick in die Marktprämie. Weiterhin wird auf die Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen, das Grünstromprivileg und den Zusammenhang von Direktvermarktung und Regelenergie eingegangen.
Der Autor beschäftigt sich mit der Bereitstellung von Regelenergie durch EEG-Anlagen. Dabei wird auf die Eignung von EEG-Anlagen zur Regelung eingegangen, auf Beschlüsse der BNetzA zum Ausschreibungsverfahren für Regelenergie, auf die Bereitstellung von Regelenergie durch neue und bestehende Biogasanlagen im Rahmen der Direktvermarktung nach dem EEG 2012, weitere Voraussetzungen der Direktvermarktung sowie auf den vom Autor gesehenen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.
Leitsätze des Gerichts:
Die Autoren erläutern die Fiktion aus § 27 Abs. 2 EEG 2009, derzufolge Gas, das dem Gasnetz entnommen wird, als Biomasse gilt. Anschaulich gewendet könne das Gas also in Biomasse "verwandelt" werden. Dieses juristische Instrument ermögliche es, das Ausschließlichkeitsprinzip zu wahren und das Gas auch bei bei Einspeisung ins Erdgasnetz und damit trotz tatsächlicher Vermischung mit Gasmengen aus fossilen Quellen unter fiktiver Beibehaltung seiner regenerativen Eigenschaft dorthin zu transportieren, wo Wärmebedarf bestehe.
Der Autor untersucht den von den Novellen des EnWG 2011 und des EEG 2012 vorgegebenen Rechtsrahmen für die Gewinnung von Wasserstoff/Methan durch Elektrolyse mit (Wind-)Strom. Zunächst wird der technische und energiewirtschaftliche Hintergrund dieser Energiespeichertechnologie einschließlich energiewirtschaftlicher Kosten-/Nutzenbetrachtung erklärt.