Das nächste Fachgespräch wird voraussichtlich am 26. April 2012 stattfinden. Sobald der Termin feststeht, wird Sie unser elektronischer Rundbrief über das Thema informieren.
Die Clearingstelle EEG hat am 15. Dezember 2011 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „Zahlung des SDL-Bonus bei Übergangsanlagen“ eingeleitet.
Die Clearingstelle EEG hat am 19. Juli 2011 ein Empfehlungsverfahren zu den sog. Abschlagszahlungen eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 31. August 2011.
Zu diesem Verfahren gehören folgende Dokumente:
Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag dar, welche Regelungen des EEG 2012 gem. der Übergangsbestimmungen des § 66 EEG 2012 auch für bestehende Biogasanlagen zu beachten sind.
Am Dienstag, den 15. November 2011 begrüßte die Clearingstelle gut 124 Gäste zu ihrem 10. Fachgespräch im Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem.
Ende Juni hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Das EEG 2012 führt auch zu Änderungen bei der Vergütungsstruktur für Strom aus Biomasse sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen.
Der Autor stellt in sechs Abschnitten Neuerungen des EEG 2012 gegenüber dem EEG 2009 vor. Dabei geht er auf die Leitlinien der EEG-Novelle 2012, auf Änderungen der Vergütung bei den verschiedenen Erzeugungsarten, auf das Einspeisemanagement und damit zusammenhängende Entschädigunsgzahlungen, auf die neuen Formen der Direktvermarktung (allgemeine Bestimmungen Markt- und Flexibilitätsprämie, Grünstromvermarktung und sonstige Direktvermarktung), auf den Ausgleichsmechanismus sowie auf Ausgleichsregelungen für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen ein.
Zur Frage, ob unter dem Schwellenwert „bis einschließlich einer Leistung von 500 kW“ in § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EEG 2009 (KWK-Bonus für Bestandsanlagen) die Anlagenleistung i.S.d. §§ 3 Nr. 6, 18 Abs. 2 EEG 2009 zu verstehen ist (hier: verneint. Die „Leistung“ i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 beziehe sich lediglich auf den in Kraft-Wärme-Kopplung gewonnenen Strom(-anteil). In § 66 gälte insofern ein eigenständiger Leistungsbegriff, der sich von der „Leistung der Anlage“ oder der „Anlagenleistung“ i.S.d. §§ 3 Nr. 6, 6 Nr. 1, 11 Abs. 1 und 18 Abs.
Am Freitag, den 9. September 2011 begrüßte die Clearingstelle EEG gut 245 Gäste zu ihrem 9. Fachgespräch im Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem.
Ende Juni hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt.