Die mittlerweile technisch verfügbare Möglichkeit, biogene Gase als Erdgasäquivalent in das Erdgasnetz einzuspeisen, könnte einer der wichtigsten Beiträge zum deutschen Energiemix und zur Errichtung einer klimaneutralen Energieerzeugung werden. Fraglich ist jedoch, inwieweit das deutsche Energie- und Umweltrecht derzeit einen ausreichenden Rahmen bietet, um den verstärkten Ausbau des Biogassektors zu fördern.
Sozial-ökologische Bewertung der stationären energetischen Nutzung von importierten Biokraftstoffen am Beispiel von Palmöl. Endbericht. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bearbeitung: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie in Zusammenarbeit mit Ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH und und Wilhelm Merton Zentrum für Europäische Integration und internationale Wirtschaftsordnung
Zur Frage, ob Anlagenbetreiber Einspeisevergütungen nach § 8 EEG verlangen können, wenn sie Betriebshilfsmittel, wie z. B. mineralische Präparate zur Verbesserung der Gärwirkung, der Biomasse zugeben (hier unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Halle, 16.05.2007 - 11 O 66/06, bejaht).
Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz (Stromeinspeisungsgesetz).
Das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) war der Vorläufer des EEG und trat mit dem Inkrafttreten des EEG 2000 außer Kraft.
Im Anhang finden Sie Materialien zu den Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung des bzw. zu Änderungen am StrEG in 1990, 1994 und 1998.
Das StrEG hat für Anlagen, die nach dem 31.03.2000 in Betrieb genommen worden sind, keine Bedeutung.
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Biogasanlage „im Rahmen“ eines landwirtschaftlichen Betriebes gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB betrieben wird.
Durch das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes“ wurde 2000 das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) abgelöst.
In der Clearingstelle EEG in Berlin wurde Anfang April 2008 ein Einigungsverfahren im Biomassebereich erfolgreich abgeschlossen.
Neben dem Anlagen- und dem Regionalnetzbetreiber nahmen Vertreter sowohl des vorgelagerten Verteilnetzbetreibers als auch des Übertragungsnetzbetreibers an dem Verfahren teil.
Nachdem Anlagen-, Regional- und Verteilnetzbetreiber schon in einem vorangegangenen Termin bei der Clearingstelle EEG eine Teilübereinkunft erzielt hatten, konnte jetzt auch über die verbliebenen Streitpunkte eine Einigung erzielt werden.
Zur Frage, ob sich die Vergütungshöhe bei Biomasse-Anlagen, die vor dem 01.08.2004 in Betrieb genommen worden sind, gemäß § 12 Abs. 2 EEG 2004 nach der tatsächlichen oder nach der installierten Leistung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2000 bestimmt (hier: § 12 Abs. 2 EEG 2004 finde auch auf Altanlagen Anwendung; die Übergangsbestimmung des § 21 Abs. 1 EEG 2004 zur Fortgeltung der bisherigen Regelungen über die Vergütungssätze erfasse nicht auch die bisherige Regelung zum Leistungsbegriff).
Der Beitrag stellt rechtlich relevante Änderungen am EEG durch dessen Neufassung im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) dar und schildert weitere Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien im Stromsektor.
Biogasanlagen (BGA) sind eine Option zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland. Investitionen in regenerative Energiekonzepte sollten jedoch ökonomischen Grundsätzen folgen. Der Artikel zeigt, wie sich ein Modell entwerfen lässt, das BGA im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsanalyse vergleichbar macht. Mit dem Modell werden 12 ausgewählte Anlagen verglichen und Aussagen über ihre Wirtschaftlichkeit getroffen. Des Weiteren wird auf Grundlage des Modells mit einer Sensitivitätsanalyse die Robustheit einer BGA gegen abweichende Erfahrungswerte untersucht.