Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 13. Fachgespräch mit dem Thema "Das EEG 2012 - Schwerpunkt: Direktvermarktung" mit anschließendem Empfang zum fünfjährigen Jubiläum am Freitag, den 23. November 2012 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin-Mitte.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Betreiber gegen die zuständige Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung nach § 8 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 EEG 2004 für den aus der Biogasanlage bezogenen Strom bereits dann hat, wenn das Biogas auf Erdgasqualität aufbereitet wird, ohne dass darüber hinaus eine Einspeisung in das öffentliche Erdgasnetz erfolgt (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall bejaht).
Die Autoren diskutieren die Frage, inwiefern die Vermarktung von Strom aus Biomasseanlagen außerhalb des EEG eine Alternative zur Einspeisevergütung darstelle. Dabei werden u.a. die Vor- und Nachteile von Direktleitungen und der Netznutzung analysiert.
In diesem Beitrag werden die bisherigen praktischen Erfahrungen mit der Direktvermarktung von Strom aus Biogas dargestellt. Dabei werden neben der Managementprämie, der genossenschaftliche Zusammenschluss von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern sowie die Umsatzsteuerproblematik thematisiert.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die bisherige anlagenbetreiberseitige Nutzung der Möglichkeit der Direktvermarktung, insbesondere des Marktprämienmodells.
Der Autor stellt in seinem Beitrag dar, was aus seiner Sicht beim Abschluss von Direktvermarktungsverträgen zu beachten sei.