Nein. Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes und der anzuwendenden Vergütungsdegression ist der Inbetriebnahmezeitpunkt (§ 3 Nr. 5 EEG 2009). Zur Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunktes bei Fotovoltaikanlagen unter Geltung des EEG 2009 hat die Clearingstelle EEG am 25. Juni 2010 den Hinweis 2010/1 beschlossen.