Haben witterungsbedingte Bauverzögerungen bei der Anlagenerrichtung (z.B. aufgrund strengen Frostes) Einfluss auf die Bestimmung der Vergütung?

Nein. Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes und der anzuwendenden Vergütungsdegression ist der Inbetriebnahmezeitpunkt (§ 3 Nr. 5 EEG 2009). Zur Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunktes bei Fotovoltaikanlagen unter Geltung des EEG 2009 hat die Clearingstelle EEG am 25. Juni 2010 den Hinweis 2010/1 beschlossen.

erstellt am: 
02.12.2010
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 16 u. § 18,§ 20,§ 21, § 60

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