Können Anlagenbetreiberinnen bzw- Anlagenbetreiber wegen Ansprüchen aus dem EEG 2009 einen Anspruch auf Verzugszinsen gegen den Netzbetreiber haben?

Grundsätzlich ja.

Anlagenbetreiberinnen bzw. Anlagenbetreiber können einen Anspruch auf Verzugszinsen gegen den Netzbetreiber haben, wenn

  • sie einen fälligen Anspruch auf Vergütungszahlung nach § 16 Abs. 1 i.V.m. §§ 18 bis 33 EEG 2009 haben,
  • der Netzbetreiber diesem nicht nachkommt und
  • im konkreten Fall die sonstigen zivilrechtlichen Voraussetzungen des Anspruchs auf Verzugszinsen gemäß §§ 286 ff. BGB erfüllt sind.

Wann und unter welchen Voraussetzungen der Vergütungsanspruch fällig ist, ergibt sich im Einzelnen aus der Empfehlung 2011/12 der Clearingstelle EEG vom 9. Dezember 2011, insbesondere aus den Randnummern 55 ff.

 

Bitte beachten Sie, dass die Clearingstelle EEG aufgrund ihrer Neutralität keine einseitige Rechtsberatung vornehmen kann. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte z. B. an Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihren Rechtsanwalt oder eine andere zur Rechtsberatung zugelassene Einrichtung.

erstellt am: 
14.02.2012
Stand: 
03.04.2012
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 16 u. § 18,§ 20,§ 21, § 60

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