Ja, voraussichtlich werden die Vergütungssätze für ab dem 1. Juli 2012 in Betrieb genommene PV-Anlagen sinken; die Absenkung der Vergütung (Degressionssatz bzw. Degression) wird nach gegenwärtiger Rechtslage voraussichtlich mindestens 12%, gegebenenfalls 15% betragen.
Der Degressionssatz der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie zum 1. Juli 2012 hängt davon ab, wie viele Megawatt installierter Leistung an PV-Anlagen im Zeitraum Oktober 2011 bis April 2012 (hochgerechnet auf ein Jahr) neu installiert werden.
Bereits für den Zeitraum Oktober 2011 bis Dezember 2011 hat die BNetzA (s. Pressemitteilung der BNetzA vom 9. Januar 2012) eine vorläufige Zubaurate von 4.150 MW ermittelt. Allein dieser Zubau würde zu einer Degression von 12% zum 1. Juli 2012 führen. Die detaillierten PV-Meldezahlen für Oktober bis Dezember 2011 werden voraussichtlich im März auf den Internetseiten der BNetzA veröffentlicht. Die maximal mögliche Degression von 15% zum 1. Juli 2012 würde erreicht, wenn in den Monaten Januar bis April 2012 zusätzlich mindestens 225 MW gemeldet werden.
Hintergrund: Gemäß § 20 Abs. 5 EEG 2012 sinkt die Vergütung für Strom aus nach dem 30. Juni 2012 und vor dem 1. Januar 2013 in Betrieb genommenen PV-Anlagen (§§ 32, 33 EEG 2012) gegenüber den am 1. Januar 2012 geltenden Vergütungssätzen, wenn die installierte Leistung der nach dem 30. September 2011 und vor dem 1. Mai 2012 registrierten Anlagen bestimmte Megawatt-Schwellenwerte überschreitet. Den Wortlaut der Regelung können Sie unserer Arbeitsausgabe des EEG 2012 entnehmen.