Kann ich als Anlagenbetreiber/-in frei wählen, mit welchem Netzbetreiber ich meine Vergütungen abrechne?

Nein.

Die Abrechnung der Vergütungszahlungen erfolgt nach §§ 45, 46 EEG 2009 mit dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Dieser wiederum ist in § 5 EEG 2009 gesetzlich festgelegt. Ist danach der für eine Anlage zuständige Netzbetreiber ermittelt, müssen die Vergütungen mit diesem abgerechnet werden.

Zur Ermittlung des richtigen Netzverknüpfungspunktes nach § 5 Abs. 1 bis 3 EEG 2009 und die damit zusammenhängende Frage des zuständigen Netzbetreibers siehe auch das Empfehlungsverfahren der Clearingstelle EEG zum Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2009.

erstellt am: 
08.08.2011
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 5,§ 6,§ 7 u. § 13
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 45,§ 46,§ 47,§ 48,§ 49

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