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Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde 2018 für Windenergieanlagen an Land sowie der 3. Ausschreibungsrunde 2018 für Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Oktober 2018 die Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde 2018 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie die Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde 2018 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibungfür Wind- und Solaranlagen. 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die 4. Ausschreibungsrunde 2018 für Windenergieanlagen an Land und die 3. Ausschreibungsrunde 2018 für Solaranlagen am 15. August 2018 eingeleitet. Gebotstermin war jeweils der 1. Oktober 2018.


Die Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land: 

Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften (BEG) wurde nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt, für die anderen Bieter wurde der Zuschlag zum individuell gebotenen Wert erteilt (Gebotspreisverfahren). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag liegt bei 6,26 ct/kWh. Der höchste Zuschlag liegt bei 6,30 ct/kWh, der niedrigste Gebotswert mit Zuschlag bei 5,00 ct/kWh.

Eingereicht wurden 62 Gebote mit einem Volumen von knapp 400 Megawatt (MW). Damit war das ausgeschriebene Volumen von 670 MW deutlich unterzeichnet. 57 Gebote mit einem Volumen von 363 MW wurden bezuschlagt, 5 Gebote wurden aus formalen Gründen nicht zugelassen. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung wieder keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidung.
 

Die Ergebnisse der Ausschreibung für Solaranlagen: 

Die Zuschläge wurden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Der durchschnittliche, mengengewichtige Zuschlagswert liegt bei 4,69 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhielt, lag bei 5,15 ct/kWh, der niedrigste bei 3,86 ct/kWh.

Insgesamt gab es 76 Gebote mit einem Gebotsumfang von 551 MW. Das ausgeschriebene Volumen von 182 MW wurde also deutlich überzeichnet. Bezuschlagt wurden 37 Gebote mit einem Umfang von 192 MW. 3 Gebote mussten ausgeschlossen werden, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten.

In Bayern wurden 14 Gebote bezuschlagt. Für die Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern konnten nur 4 Gebote bezuschlagt werden, da hiermit das Limit von 30 Geboten pro Jahr erreicht war.  


Weitere Informationen über die Ergebnisse der beiden Ausschreibungsrunden finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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