Direkt zum Inhalt

Einleitung der 3. Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und der 2. Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Systeme

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Oktober 2018 die dritte Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und die zweite Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Systeme eingeleitet.

Gebotstermin für beide Ausschreibungen ist der 3. Dezember 2018. Die Gebote müssen innerhalb der Zugangsfrist bis zum 3. Dezember 2018 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Die Zuschlagswerte dieser Ausschreibungsrunden werden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Danach ist für die Ermittlung des Zuschlagswerts der Gebotswert des abgegebenen Gebots entscheidend.

Das Ausschreibungsvolumen beträgt für KWK-Anlagen 76,807 MW, der Höchstwert 7 ct/kWh. Das Ausschreibungsvolumen ergibt sich aus den auszuschreibenden 75 MW zzgl. der nicht bezugschlagten Ausschreibungsmenge aus der vorherigen Ausschreibungsrunde von 1,807 MW.

Für innovative KWK-Systeme liegt das Ausschreibungsvolumen bei 29,117 MW installierter KWK-Leistung und der Höchstwert bei 12 ct/kWh. Hier setzt sich das Ausschreibungsvolumen aus den nach § 3 Abs. 1 und 2 Nr. 2b KWKAusV auszuschreibenden 25 MW und den in der vorherigen Ausschreibungsrunde nicht bezuschlagten 4,117 MW zusammen. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

 

erstellt am