Voten

Im Votumsverfahren rufen die Parteien die Clearingstelle als Fachgremium an. Diese beurteilt den konkreten Fall, die Voten der Clearingstelle sind als solche jedoch nicht rechtsverbindlich. Weitere Informationen zum Votumsverfahren finden sie auf der Seite Was ist das Votumsverfahren?.

Die Ergebnisse abgeschlossener Votumsverfahren werden in der Regel in anonymisierter Form veröffentlicht.

Votum 2008/14 - Anspruch auf Netzausbau, wirtschaftliche Zumutbarkeit

Abgeschlossen: 
Ja

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob zwei Einspeisewillige, die insgesamt drei Fotovoltaikanlagen an das Netz der zuständigen Netzbetreiberin anschließen und den Strom aus diesen Anlagen einspeisen wollen, einen Anspruch auf den Ausbau des Netzes nach § 4 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz EEG 2004 haben.

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
14.04.2008
beschlossen am: 
19.09.2008
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 13
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 4 Abs 2
Aktenzeichen: 
2008/14

Votum 2008/1 - Gebäudebegriff im EEG 2004

Abgeschlossen: 
Ja

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die auf dem Dach einer Halle belegene PV-Installation von drei verschiedenen Betreibern unter Geltung des EEG 2004 als drei einzelne Anlagen abgerechnet wird (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall, insbesondere die konkrete Hallenfunktionalität, bejaht). Leitsätze der Clearingstelle EEG:

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
11.04.2008
beschlossen am: 
24.07.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 allg.
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11 Abs 2
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11 Abs 6
Aktenzeichen: 
2008/1

Votum 2008/11 – Anspruch auf Fassadenbonus für eine PV-Anlage

Abgeschlossen: 
Ja

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Betreiber einer an der Südwand seines Wohnhauses angebrachten PV-Anlage Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 EEG 2004 gegen den zuständigen Netzbetreiber hat (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall bejaht).

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
02.04.2008
beschlossen am: 
27.05.2008
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11 Abs 2
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 5
Aktenzeichen: 
2008/11
Votum - Schlagworte:
Icon Fotovoltaik

Votum 2007/4 - Vergütungsanspruch für PV bei Anbringung auf horizontal nachgeführten Holzschuppen

Abgeschlossen: 
Ja

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Besitzer einer auf einem Gebäude im nicht rechtsförmlich beplanten Innenbereich nach § 34 BauGB installierten PV-Anlage Anspruch auf Zahlung einer Vergütung nach einem der Absätze des § 11 EEG 2004 hat, wenn die Anlage auf neu errichteteten Holzschuppen in Betrieb genommen wird, die über ein schräges Dach sowie eine horizontale Sonnenstands-Nachführung verfügen (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall verneint).

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
07.02.2008
beschlossen am: 
09.04.2008
Gesetzesbezug: 
BauGB/ROG
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11 Abs 2
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11 Abs 3 bis 4
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 5
Aktenzeichen: 
2007/4

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