Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung am 19. August 2010 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „Stichtag 25. März 2010 für »beschlossene« Bebauungspläne“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 13. September 2010.
Zu diesem Verfahren gehört folgendes Dokument:
Dieses ist unten als PDF-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1163) veröffentlichten Fassung.
Der Artikel 6 des Gesetzes sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:
Die Stromerzeugung aus Windenergie steigt kontinuierlich - und stellt Netzbetreiber sowie Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber vor neue Aufgaben. Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (Systemdienstleistungsverordnung - SDLWindV) setzt Anreize und Anforderungen, um Windenergieanlagen zur Stützung der Stabilität der Elektrizitätsversorgung heranzuziehen. Zum weiteren Ausbau der Windenergienutzung beitragen soll der Repowering-Bonus nach § 30 EEG 2009.
Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften ist am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1163) veröffentlichten worden.
Urfassung des EEG 2009
Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2009) ist als Artikel 1 des „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften“ vom 25. Oktober 2008 ergangen, welches am 31. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Diese Urfassung des EEG 2009 finden Sie im Anhang
EEG 2009: Aktuelle Fassung EEG 2009 in der aktuellen Fassung, inhaltlich zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 (sog. PV-Novelle). Die konsolidierte Fassung, d.h. mit allen bisherigen Änderungen, finden Sie
Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22. Dezember 2009 wurde am 30. Dezember im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 3950, 3955) verkündet.
Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen.
In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:
In § 66 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt: