Die Clearingstelle EEG veranstaltet ihr 14. Fachgespräch zum Thema „Netzanschluss: Recht & Technik“ am Mittwoch, den 12. Juni 2013 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin-Mitte.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet auf ihrer Internetpräsenz einen ausführlichen Frage-Antwort-Katalog für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie in Bezug auf die technischen Anforderungen gem. § 6 Abs. 1-3 EEG 2012 an.
Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen: Nein.
Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sind gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 / EEG 2012 und § 13 Abs. 1 EEG 2004 dafür zuständig, für einen ordnungsgemäßen Messstellenbetrieb zu sorgen.
Mit der Errichtung und/oder dem Betrieb der Messeinrichtungen einschließlich der Messung können sie den Netzbetreiber oder einen fachkundigen Dritten beauftragen; soweit die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber selber fachkundig sind, können sie dies auch selbst vornehmen.
Grundstück nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009/EEG 2012 ist das Buchgrundstück im Sinne des bürgerlichen Rechts Grundbuchrechts (§§ 873, 925 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 5 Grundbuchordnung (GBO)).