Der Beitrag untersucht, inwieweit die Regelung der Vergütung für die Verstromung von Biomasse im EEG geeignet ist, eine positive ökologische Gesamtbilanz der Biomassenutzung, die in der öffentlichen Diskussion zunehmend bezweifelt wird, sicherzustellen. Die Verf. sprechen sich dafür aus, den NawaRo-Bonus nach § 8 Abs. 2 EEG nur für solche Biomasse zu gewähren, die in einem engen räumlich-funktionalen Zusammenhang zur Anlage anfällt.
Klimaschutz durch Biomasse. Hausdruck des Sondergutachtens
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) fordert in seinem Gutachten, dass eine nachhaltige Biomasseförderungsstrategie zwei grundlegende Anforderungen erfüllt: Die Biomassenutzung muss im Hinblick auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen optimiert werden. Es muss ein nationaler, europäischer und internationaler Ordnungsrahmen für einen umweltgerechten Anbau von Energiepflanzen entwickelt werden.
Der Beitrag untersucht zunächst, ob Palmöl Biomasse im Sinne der BiomasseV ist; dies wird bejaht. Anschließend wird geprüft, ob § 8 Abs. 2 Satz 1 EEG für Strom, der aus Palmöl gewonnen wird, anwendbar ist; auch dies wird bejaht. Verf. spricht sich für ein streng kontrolliertes Gütesiegel für Palmöl aus, ohne ein solches Zertifizierungssystem sollte zukünftig eine Förderung nach dem EEG ausgeschlossen sein.
Holz i.S.v. § 8 Abs. 2 Satz 2 EEG (2004) muss die Voraussetzung des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EEG (2004) erfüllen und darf kein Altholz der Kategorien A I und A II i.S.v. § 2 Nr. 4 der Altholzverordnung sein.
Auswirkungen der Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hinsichtlich des Gesamtvolumens der Förderung, der Belastung der Stromverbraucher sowie der Lenkungswirkung der Fördersätze für die einzelnen Energiearten. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Biomasseverordnung vom 21. Juni 2001, geändert durch Verordnung vom 9. August 2005
Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV)