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Hinweis 2009/7 - Emissionsminimierungsbonus für Bestandsanlagen (§ 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG 2009)

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2009 den Hinweis zu dem Thema „Emissionsminimierungsbonus für Bestandsanlagen (§ 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG 2009)“ abgegeben. Der Emissionsminimierungsbonus wird auch als „Formaldehydbonus“ bezeichnet. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

 

 

Bemerkungen

Die Clearingstelle weist klarstellend darauf hin, dass es sich bei der in Rn. 30 des Hinweise genannten Leistung von 1000 kW um die Feuerungswärmeleistung handelt, was einer durchschnittlichen installierten elektrischen Leistung von ca. 350 bis 380 kW entspricht.

Abgeschlossen
Ja
eingeleitet am
beschlossen am
Aktenzeichen

2009/7