Beim Hinweisverfahren stehen generelle Anwendungs- und Auslegungsfragen zum EEG im Vordergrund. Sie werden auf Anregung Dritter durch die Clearingstelle EEG selbst eingeleitet. Das Hinweisverfahren ist insbesondere geeignet für Anfragen, für die die Durchführung eines aufwändigen Empfehlungsverfahren aufgrund ihrer Spezifik nicht gerechtfertigt wäre und denen auch keine streitige, quasi kontradiktorische Auseinandersetzung zwischen Anlagen- und Netzbetreiber zugrundeliegt. Weitere Informationen zum Hinweisverfahren finden sie auf der Seite Was ist das Hinweisverfahren?.
Auf dieser Seite finden Sie zu jedem von der Clearingstelle EEG eröffneten Hinweisverfahren einen Eintrag. Unter dem jeweiligen Eintrag können Sie den Ablauf des Verfahrens nachvollziehen; Sie finden dort also den Eröffnungsbeschluss, evtl. weitere relevante Dokumente und – soweit bereits ergangen – den Hinweis selbst.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2009 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „Emissionsminimierungsbonus – Beginn und Dauer des Anspruchs“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 5. Februar 2010.
Zu diesem Verfahren gehört folgendes Dokument:
Dies ist unten als PDF-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 2. September 2009 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „Vorgaben gem. § 6 Nr. 1 EEG 2009 für PV-Anlagen“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 2. Oktober 2009.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2009 den Hinweis zu dem Thema „Emissionsminimierungsbonus für Bestandsanlagen (§ 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG 2009)“ abgegeben. Der Emissionsminimierungsbonus wird auch als „Formaldehydbonus“ bezeichnet. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 5. November 2009 den Hinweis zu dem Thema „Zwölf Kalendermonate“ gem. § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 abgegeben. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.