Auf dieser Seite finden Sie Dokumente, die den Rechtssetzungsprozess zu verschiedenen thematisch relevanten Gesetzen und Verordnungen dokumentieren. Zum Zwecke der Dokumentation bleiben die Dokumente auch nach der Verabschiedung bzw. Inkraftsetzung auf dieser Seite verfügbar.
Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen.
In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:
In § 66 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:
Der Bundesrat hat am 3. April 2009 beschlossen, einen Gesetzantrag zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) in den Bundestag einzubringen (BR-Drs. 45/09(B)).
Unter anderem sieht der Vorschlag vor, künftig Kurzumtriebsplantagen aus dem Anwendungsbereich des BWaldG herauszunehmen, indem § 2 Abs. 2 BWaldG wie folgt gefasst wird (s. BR-Drs. 45/1/09):
„Kein Wald im Sinne dieses Gesetzes sind
Der Deutsche Bundestag hat der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) am 3. Juli 2009 zugestimmt. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission, d.h. der Entscheidung der Kommission, dass die Verordnung mit dem Europäischen Beihilfenrecht vereinbar ist, wurde die BioSt-NachVO am 23. Juli 2009 von der Bundesregierung erlassen und am 29. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften zur Zertifizierung (§§ 24 und 34 BioSt-NachV) treten am 1. Januar 2010, die Verordnung im übrigen tritt am 24. August 2009 in Kraft.
Den Wortlaut der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung finden Sie auf unserer Seite zur BioSt-NachV .
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Plenarsitzung am 2. Juli 2009 beschlossen, der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) zuzustimmen.
Den Wortlaut der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung stellen wir Ihnen auf unserer Seite zur Ausgleichmechanismusverordnung zur Verfügung.
Der von der Bundesregierung am 18. Juni 2008 beschlossene Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze enthält in Artikel 1 das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG), ferner Änderungen des EnWG, der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV).
Nachstehend finden Sie
Das vom Deutschen Bundestag am 7. Mai 2009 beschlossene Gesetz finden Sie in Kürze unter http://www.clearingstelle-eeg.de/enlag.
Sie können den Verlauf des gesamten Rechtsetzungsverfahrens auf der Website des Europäischen Parlaments nachverfolgen (nur Englisch oder Französisch). Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über den Verlauf des Rechtssetzungsverfahrens bis zur Beschlussfassung:
Richtlinien gelten grundsätzlich nicht unmittelbar, sondern verpflichten die Mitgliedstaaten, die Ziele der Richtlinie innerstaatlich durch weitere Gesetzgebungsakte umzusetzen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Gesetzesantrag der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen (BR-Drs. 824/08)
Um Altanlagen Bestandsschutz zu gewähren, sieht der Antrag vor, in § 66 Abs. 1 EEG 2009 auch § 19 Abs. 1 EEG 2009 zu nennen, mit der Folge, dass für Bestandsanlagen § 19 Abs. 1 EEG 2009 kein Anwendung findet.
Der Bundesrat hat auf seiner 851. Sitzung am 28.11.2008 beschlossen, den Gesetzentwurf gemäß Art. 76 Abs. 1 GG in den Bundestag einzubringen (BR-Drs. 824/08 (B)).
Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme (BT-Drs. 16/11833, Anlage 2) empfohlen, den Ausgang der gegen die Erstreckung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf Altanlagen beim BVerfG gestellten Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen abzuwarten. Das BVerfG hat indes in seiner Entscheidung vom 18. Februar 2009 die Erstreckung als verfassungsgemäß beurteilt.
Nachdem zwischenzeitlich auch von der FDP-Bundestagsfraktion ein inhaltlich gleichlautender Antrag (BT-Drs. 16/12094) in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, hat nun der Umweltausschuss des Bundestages dem Bundestag in seiner Beschlussempfehlung vom 25.05.2009 (BT-Drs. 16/13237) geraten, den Antrag der FDP abzulehnen. Es bleibt damit der Beschluss des Bundestages abzuwarten.
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb, Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 16/8306) und Stellungnahme des Bundesrates (Bundesrats-Drucksache 421/08).
Der Bundesrat hat auf seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (Bundesrats-Drucksache 421/08(B)).
Das im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz finden Sie unter
Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb, das hierdurch geänderte EnWG unter EnWG 2005 .
Entwurf einer Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich.
Der Entwurf enthält in Artikel 1 die Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung - MessZV) und in Art. 2 Änderungen der Stromnetzzugangsverordnung, der Stromnetzentgeltverordnung, der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung, der Niederspannungsanschlussverordnung, der Niederdruckanschlussverordnung, der Gasgrundversorgungsverordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromgrundversorgungsverordnung.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Nachfolgend finden Sie den Beschluss der Bundesregierung vom 18. Juni 2008 nebst Erläuterungen - BR-Drs. 568/08 - sowie den Beschluss des Bundesrates vom 19. September 2008 - BR-Drs. 568/08(B) -, darin stimmt der Bundesrat dem Entwurf nach Maßgabe von insgesamt zwölf Änderungen zu.
Die Verordnung ist am 22.10.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und das Rechtssetzungsverfahren damit abgeschlossen, siehe unter MessZV.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlament und des Rates zur Förderung Erneuerbarer Energien, inoffizielle Fassung (der Öffentlichkeit zugänglich gemacht durch Friends of the Earth; englisch).