Hier finden Sie eine Auswahl an Normen, die für das Recht der Erneuerbaren Energien wichtig sind. Beachten Sie bitte, dass die Clearingstelle keine Gewähr für die Richtigkeit der Texte übernimmt. Rechtsverbindlich sind allein die im Bundesgesetzblatt und im Amtsblatt der Europäischen Union abgedruckten Fassungen.
Eine Sammlung der zentralen Rechtsquellen zur Förderung und zum Netzzugang von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedsstaaten sowie zugehörige Erläuterungen finden Sie unter res-legal.eu.
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2003, BGBl. I 2003, S. 1633, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 27.01.2009
Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV) vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3302), zuletzt geändert durch Artikel 2a der Verordnung vom 20. Oktober 2006
Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung - ARegV), zuletzt geändert durch die Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich vom 17. Oktober 2008
Zu den Änderungen durch die Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich siehe unter MessZV.
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung) vom 21. September 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Oktober 2006
Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) vom 30. September 2009 (BGBl. I, S. 3182; s. Anhang).
Bitte beachten Sie, dass die Clearingstelle EEG zur Auslegung der Biokraft-NachV nicht berufen ist!
Entwurf für die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) des Bundesministeriums der Finanzen sowie der im Kabinett abgestimmte Verordnungsentwurf.
Verordnung über die Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV).
Biomasseverordnung vom 21. Juni 2001, geändert durch Verordnung vom 9. August 2005
Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV)
Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachVwV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 10. Dezember 2009 in der am 18. Dezember 2009 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung.
Die BioSt-NachVwV bestimmt näher, welche Voraussetzungen für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen nach § 33 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) sowie für die Anerkennung von Zertifizierungsstellen nach § 43 BioSt-NachV zu beachten sind.