Durch die im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durchgeführte Studie „Naturschutzstandards Erneuerbarer Energien“ soll unter anderem der Stand der Formulierung von Naturschutzstandards und Nutzungsanforderungen bezogen auf die Sparten Bioenergie, Windenergie an Land und auf See, Wasserkraft, Solarenergie und Geothermie zusammengefasst und analysiert sowie die Möglichkeiten weiterer naturschutzrelevanter Standardsetzungen im Bereich der Erneuerbaren Energien systematisiert und vorbereitend begleitet werden.
Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften ist am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1163) veröffentlichten worden.
Urfassung des EEG 2009
Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2009) ist als Artikel 1 des „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften“ vom 25. Oktober 2008 ergangen, welches am 31. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Diese Urfassung des EEG 2009 finden Sie im Anhang
EEG 2009: Aktuelle Fassung EEG 2009 in der aktuellen Fassung, inhaltlich zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 (sog. PV-Novelle). Die konsolidierte Fassung, d.h. mit allen bisherigen Änderungen, finden Sie
Im Beitrag stellt der Autor zunächst den Rechtsrahmen dar, dem die Genehmigungen zur Aufsuchung und Nutzung von Geothermie unterliegen, um anschließend auf die verschiedenen gesetzlichen Förderungsregelungen für Strom und Wärme aus Geothermie einzugehen. Geothermie könne zwar langfristig eine wichtige Rolle bei der Strom- und Wärmeerzeugung einnehmen, werde jedoch derzeit noch aufgrund der wirtschaftlichen und technologischen Risiken einerseits, und aufgrund des komplexen Genehmigungs-Rechtsrahmens andererseits gebremst.
Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen.
In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:
In § 66 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:
An Netzbetreiber gerichtete Umsetzungshilfe zum EEG 2009 des BDEW Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., erarbeitet durch eine Projektgruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber. Die Unterlage stellt eine Fortschreibung der Verfahrensbeschreibung zum EEG 2004 des VDN (Verband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW, jetzt BDEW) vom 15. Februar 2005 und der VDN-Umsetzungshilfe zur "kleinen" EEG-Novelle 2006 (§ 14a und § 15 Abs. 2 EEG 2004) dar.
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) vom 7. August 2008 (BGBl. I, S. 1658), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vom 15. Juli 2009 (BGBl. I, S. 1804).
Zum Gesetzentwurf nebst Begründung und den übrigen Gesetzgebungsmaterialien
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 5. November 2009 den Hinweis zu dem Thema „Zwölf Kalendermonate“ gem. § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 abgegeben. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.