Vom Deutschen BiomasseForschungsZentrum (DBFZ) im Auftrag des Forschungszentrums Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ) mit fachlicher Begleitung des Umweltbundesamtes (UBA) erstellte Studie. Ziel des Berichtes ist, Techniken zur Erzeugung von Biogas übersichtlich zusammenzufassen, sie anhand ihrer Leistungsfähigkeit sowie ihrer Umwelt- und Sicherheitsrelevanz zu beurteilen und damit Behörden, Planern und Herstellern von Anlagen bei ihrer Arbeit Hilfestellung zu leisten.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 26. April 2010 den Hinweis zum Thema „Emissionsminimierungsbonus – Beginn und Dauer des Anspruchs“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2009 den Hinweis zu dem Thema „Emissionsminimierungsbonus für Bestandsanlagen (§ 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG 2009)“ abgegeben. Der Emissionsminimierungsbonus wird auch als „Formaldehydbonus“ bezeichnet. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Veränderungen zu vermelden sind. Der erste Teil, erschienen in et 1-2/2009 (siehe http://www.clearingstelle-eeg.de/node/581), beschäftigte sich insbesondere mit den Regelungen zum Netzanschluss sowie den neu eingeführten Instrumenten des Einspeisemanagements und der Direktvermarktung. Der zweite Teil stellt nun die allgemeinen und besonderen Vergütungsvorschriften vor.
Der Beitrag geht zunächst kurz auf die Vorgeschichte und Struktur des EEG 2009 ein, um sodann vertieft die Vergütungsregelungen mit dem Schwerpunkt Biomasseanlagen vorzustellen. Dabei geht der Autor u.a. auf folgende Themen ein:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt in der novellierten Fassung am 01.01.2009 in Kraft. Darin wird eine Erhöhung der Grundvergütung von 1,0 ct/kWh für nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Bestands- und Neuanlagen in Aussicht gestellt, wenn die Formaldehyd-Emissionen dem Emissionsminimierungsgebot nach der TA Luft entsprechen.
Zur Konkretisierung der im EEG 2009 in Bezug genommenen TA Luft hat die Bund/Länderarbeitsgruppe Immissionsschutz (LAI) am 17./18. September 2008 einen Beschluss gefasst, der für alle Biogasanlagen die Einhaltung eines Emissionswerts von 40 mg/m3 i.N. fordert. Die in Zusammenarbeit mit dem BMU erstellten VDMA-Erläuterungen behandeln Fragestellungen bezüglich der in der EEG-Novelle getroffenen Regelungen für Biogas-Verbrennungsmotoranlagen und sind als Hilfestellung für Motorenhersteller, Anlagenbauer, Betreiber und weitere interessierte Kreise gedacht.
Unten finden Sie die Erläuterungen des VDMA, die als Anlage auch den Beschluss der LAI enthalten.
Im Beitrag werden zunächst die Änderungen zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme aufgezeigt, die sich unmittelbar auf die Vergütung auswirken. Anschließend werden die Grundvergütung und die Voraussetzungen der einzelnen Bonus-Vergütungen dargestellt. Der Rechtsrahmen und die Vergütung bei Einspeisung in das Erdgasnetz bilden einen weiteren Punkt. Abschließend werden weitere für den Anschluss und den Betrieb relevante Vorschriften erläutert.
Nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 können Biogasanlagenbetreiber, die die Formaldehyd-Emissionen mindern, einen Bonus auf die Einspeisevergütung erhalten. Der Beitrag geht auf den Zweck der Regelung ein und wirft technische Fragen der Umsetzung auf. Vorgestellt werden technische Möglichkeiten zur Einhaltung anspruchsvoller Grenzwerte für Formaldehyd.