Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse vom 31. Juli 2010 in der am 5. August 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1016) veröffentlichten Fassung.
EEG 2009: Übergangsregelung zu Palm- und Sojaöl
Der Bundestag hat am 19. Dezember 2008 beschlossen, dass für bestimmte Palm- und Sojaöl verstromende Anlagen die Nummern III.6 und IV.6 der Positiv- bzw. Negativliste der Anlage 2 zum EEG 2009 vorübergehend nicht gelten.
Die Europäische Kommission hat am 10.06.2010 zur Konkretisierung der Anforderungen an die Zertifizierung von flüssiger Biomasse und Biokraftstoffen nach der europäischen Richtlinie 2009/28/EG
Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)“. Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 20. Mai 2010 für das EAG EE (s. Anhang) sind Bundesländer und Verbände bis zum 9. Juni 2010 angehört worden. Das EAG EE soll das nationale Recht zur Förderung Erneuerbarer Energien, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), an die europäische sog. Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG anpassen.
Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen, die die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) für eine Vergütung von Strom aus flüssiger Biomasse nach dem EEG 2009 (mit der Grundvergütung sowie ggf. mit dem sogenannten NawaRo-Bonus) fordert.
Der Leitfaden richtet sich an Zertifizierungssysteme, die die nach der Biomassestromnachhhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) einzuhaltenden Nachhaltigkeitskriterien kontrollieren, sowie an Biomassehersteller, Händler und Anlagenbetreiber, die die Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen. Der Nachhaltigkeitsnachweis erfolgt durch die Zertifizierung der jeweiligen Anbau- oder Herstellerbetriebe nach einem anerkannten Zertifizierungssystem.
Vom Deutschen BiomasseForschungsZentrum (DBFZ) im Auftrag des Forschungszentrums Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ) mit fachlicher Begleitung des Umweltbundesamtes (UBA) erstellte Studie. Ziel des Berichtes ist, Techniken zur Erzeugung von Biogas übersichtlich zusammenzufassen, sie anhand ihrer Leistungsfähigkeit sowie ihrer Umwelt- und Sicherheitsrelevanz zu beurteilen und damit Behörden, Planern und Herstellern von Anlagen bei ihrer Arbeit Hilfestellung zu leisten.
Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachVwV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 10. Dezember 2009 in der am 18. Dezember 2009 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung.
Die BioSt-NachVwV bestimmt näher, welche Voraussetzungen für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen nach § 33 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) sowie für die Anerkennung von Zertifizierungsstellen nach § 43 BioSt-NachV zu beachten sind.