Im Einigungsverfahren suchen zwei – oder mehr – Parteien nach einer für alle tragfähigen Lösung eines potentiellen oder aufgetretenen Konflikts. Die Clearingstelle fungiert als neutrale Mittlerin und steht allen Beteiligten gleichermaßen mit Sach- und Fachkompetenz zur Verfügung. Weitere Informationen zum Einigungsverfahren finden sie auf der Seite Was ist das Einigungsverfahren?
Die Clearingstelle veröffentlicht ausgewählte Einigungsverfahren, wenn alle Parteien der Veröffentlichung zustimmen.
In der Clearingstelle EEG in Berlin wurde Anfang April 2008 ein Einigungsverfahren im Biomassebereich erfolgreich abgeschlossen.
Neben dem Anlagen- und dem Regionalnetzbetreiber nahmen Vertreter sowohl des vorgelagerten Verteilnetzbetreibers als auch des Übertragungsnetzbetreibers an dem Verfahren teil.
Nachdem Anlagen-, Regional- und Verteilnetzbetreiber schon in einem vorangegangenen Termin bei der Clearingstelle EEG eine Teilübereinkunft erzielt hatten, konnte jetzt auch über die verbliebenen Streitpunkte eine Einigung erzielt werden.