Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 25. Oktober 2008 in der im Bundesgesetzblatt am 31. Oktober 2008 veröffentlichten amtlichen Fassung. In Artikel 1 des Gesetzes findet sich das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2009). Die ursprüngliche Fassung des EEG 2009 wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert:
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Der Bundestag hat am 19. Dezember 2008 beschlossen, dass für bestimmte Palm- und Sojaöl verstromende Anlagen die Nummern III.6 und IV.6 der Positiv- bzw. Negativliste vorübergehend nicht gelten. Diese Übergangsregelung gilt nur bis zum Inkrafttreten der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung (§ 64 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009), längstens aber bis zum 31. Dezember 2009, und sie begünstigt nur Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 in Betrieb genommen oder bestellt wurden. Den genauen Wortlaut der neu eingefügten Übergangsbestimmung können Sie in der unten bereitgestellten Beschlussempfehlung in der Bundestags-Drucksache 16/11417, S. 3 ff., nachlesen. Die Übergangsbestimmung wurde am 13. Februar 2009 im Bundesrat (854. Sitzung) abschließend beraten und am 1. April 2009 im Bundesgesetzblatt, S. 643, verkündet.
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Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22. Dezember 2009 wurde in § 66 EEG 2009 ein neuer Absatz 1a eingefügt.
Die Gesetzgebungsmaterialien zum EEG 2009 finden Sie in unserer Übersicht über Rechtssetzungsprozesse. Nachfolgend können Sie herunterladen:
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einen nur lesbaren Auszug aus dem Bundesgesetzblatt mit der Urfassung des EEG 2009 (EEG_2009_BGBl_2008_2074.pdf);
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eine vom Bundesumweltministerium erstellte konsolidierte Begründung des EEG 2009; dieses Dokument dient lediglich der Information; weder das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit noch die Clearingstelle EEG übernehmen Verantwortung für seinen Inhalt (EEG_2009_konsolidierte_Begr.pdf);
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die Beschlussempfehlung zur Änderung des EEG (Beschlussempf-BT-Drs-16-11417.pdf);
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eine auch druckbare Version des EEG 2009 aus dem Internetangebot des Bundesjustizministeriums (EEG_2009_Urfassung_juris.pdf).
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einen nur lesbaren Auszug aus dem Bundesgesetzblatt mit der geänderten Übergangsbestimmung für den Einsatz von Palm- und Sojaöl in Bestandsanlagen (BGBl_2009_643.pdf),
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einen nur lesbaren Auszug aus dem Bundesgesetzblatt mit dem neu eingefügten § 66 Abs. 1a EEG 2009 (WachtumsBG_BGBl_2009_3950).
Letzte Änderung/Fassung vom:
22.12.2009
Fundstelle (Gesetzblatt):
BGBl. I, S. 3950