Entwicklung der Energieversorgung in Norddeutschland - Analyse ausgewählter Aspekte. Studie im Auftrag des Zukunftsrats Hamburg, gefördert durch die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung, unter Beteiligung des Bundesverbands Windenergie und des Bundesverbands Solare Mobilität.
Ermittlung der Potenziale für die Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung und der erzielbaren Minderung der CO2-Emissionen einschließlich Bewertung der Kosten (Verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung). Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.
Forschungsbericht 202 41 182, UBA-FB 000943.
Auswirkungen der Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hinsichtlich des Gesamtvolumens der Förderung, der Belastung der Stromverbraucher sowie der Lenkungswirkung der Fördersätze für die einzelnen Energiearten. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Überblick über die Zulassung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien. Der rechtliche Anforderungsrahmen für die Nutzung der verschiedenen Arten von Erneuerbaren Energien zu Zwecken der Strom-, Wärme- und Gasversorgung – Erstellt im Rahmen des für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durchgeführten Projekts „Rechtliche und adminstrative Hemmnisse des Ausbaus Erneuerbaren Energien in Deutschland“
Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im „Recht der Erneuerbaren Energien“. Behandelt werden also diejenigen deutschen und europäischen Regelungen, die den verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte sowie Antriebsenergie für Fahrzeuge (Biokraftstoffe) bezwecken sowie die hierzu ergangene jüngere Rechtsprechung.
Leitsätze:
Wird von dem Betreiber eines der allgemeinen Versorgung dienenden Mittelspannungsnetzes über eine Transformatorenstation und eine davon ausgehende Stichleitung ein einzelnes Grundstück mit Strom in Niederspannung versorgt, sind die Transformatorenstation und die Verbindungsleitung nicht Teil des Netzes für die allgemeine Versorgung, wenn der Netzbetreiber weder Eigentümer dieser Einrichtungen ist noch sie aus einem anderen Rechtsgrund auch zur Versorgung Dritter nutzen darf.
Verwendet der – mit dem Eigentümer des versorgten Grundstücks nicht identische – Betreiber einer Biogasanlage eine solche Transformatorenstation, um den von ihm erzeugten Strom in das Mittelspannungsnetz einzuspeisen, ist der Netzbetreiber zur Vergütung des eingespeisten Stroms nur insoweit verpflichtet, als der Strom nicht durch die Umspannung verloren geht.
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung vom 19. März 2002, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2006
Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. November 2006, zum 1. Januar 2009 außer Kraft gesetzt durch Art. 7 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 25. Oktober 2008
Biomasseverordnung vom 21. Juni 2001, geändert durch Verordnung vom 9. August 2005
Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV)
Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung) vom 21. September 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Oktober 2006