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Votum 2009/27 - Inbetriebsetzung (nicht) innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten

Abgeschlossen: 
Ja

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin mit der vorher errichteten Biogasanlage einer weiteren Anlagenbetreiberin zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall und unter Heranziehung des Hinweises 2009/13 der Clearingstelle EEG verneint).

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
06.11.2009
beschlossen am: 
18.12.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 allg.
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Aktenzeichen: 
2009/27

Welche Auswirkungen hat das neue EEG 2009 auf die Praxis der Abwasserentsorgung?

Der Beitrag erläutert diejenigen Änderungen durch das EEG 2009, die Auswirkungen auf Anlagen i.S.d. EEG haben können, die (auch) Klärgas zur Stromproduktion einsetzen.

Autor(en): 
Jens Vollprecht
Datum: 
10/2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 16 u. § 18,§ 20,§ 21, § 60
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 24,§ 25,§ 26
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 1
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 66
Gesetzesbezug: 
EEWärmeG
Gesetzesbezug: 
KWKG 2009
Fundstelle: 
wwt (wasserwirtschaft wassertechnik) 10/2009, 19-24
Bemerkungen: 
auch veröffentlicht unter http://www.wwt-online.de/_fachinfo/artikel/index.htm?stw=Recht

2009/28 - Emissionsminimierungsbonus – Beginn und Dauer des Anspruchs

Abgeschlossen: 
Nein

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2009 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „Emissionsminimierungsbonus – Beginn und Dauer des Anspruchs“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 5. Februar 2010.

Zu diesem Verfahren gehört folgendes Dokument:

  • der Eröffnungsbeschluss vom 7. Dezember 2009 (2009-28_EroeffBeschl.pdf).

Dies ist unten als PDF-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
07.12.2009
Gesetzesbezug: 
BImSchG
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 5
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 66
Gesetzesbezug: 
TA Luft
Aktenzeichen: 
2009/28

BioSt-NachVwV - Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und -stellen nach der BioSt-NachV

Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachVwV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 10. Dezember 2009 in der am 18. Dezember 2009 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung.

Die BioSt-NachVwV bestimmt näher, welche Voraussetzungen für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen nach § 33 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) sowie für die Anerkennung von Zertifizierungsstellen nach § 43 BioSt-NachV zu beachten sind.

Urheber: 
Bundesumweltministerium
Letzte Änderung/Fassung vom: 
10.12.2009
Fundstelle (Gesetzblatt): 
eBAnz AT 125 2009 B1

Änderung des EEG 2009 durch „Wachstumsbeschleunigungsgesetz" vom 22.12.2009

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22. Dezember 2009 wurde am 30. Dezember im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 3950, 3955) verkündet.

erstellt am: 
04.01.2010
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 66

Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung: Chancen und Grenzen von Nachhaltigkeits-Kriterienkatalogen

Der Artikel stellt die am 24.08.2009 in Kraft getretene Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV), die das EEG 2009 konkretisiert und auf Basis der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EG)

Autor(en): 
Felix Ekardt und Bettina Henning
Datum: 
11/2009
Gesetzesbezug: 
BioSt-NachV
Gesetzesbezug: 
BNatSchG 2002
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 1
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 4 Nr. 1, Anlage 1
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 4 Nr. 2, Anlage 2
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 4 Nr. 3, Anlage 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 64
Gesetzesbezug: 
RL 2009/28/EG
Fundstelle: 
Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 2009, 543-551
Icon Biomasse

„Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ mit Änderung des EEG - Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen

Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen.

In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:

In § 66 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:

Initiator: 
Regierungsfraktionen
erster Entwurf vom: 
04.01.2010
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 66
Fundstelle (Regierungsentwurf): 
http://www.bundesfin...erium.de/ ; http:www.bundestag.de/ ; http://www.bundesrat.de/

Kaufmännisch-bilanzielle Weiterleitung; fossile Stütztfeuerung; Umspannverluste

Zum Abschluss eines Einspeisevertrages bei kaufmännisch-bilanzieller Stromeinspeisung (hier: § 3 EEG 2000 mache das Entstehen der Vergütungspflicht gerade nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig und wegen § 5 EEG 2000 stünden die wesentlichen Bedingungen der Einspeisung auch ohne Vertrag fest. Zwar sei die Sonderform der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung im EEG 2000 noch nicht ausdrücklich vorgesehen. Die beklagte Stromnetzbetreiberin sei jedoch nach dem Zweck des EEG 2000 zur Abnahme verpflichtet.)

Urheber: 
LG Duisburg
Datum: 
22.01.2008
Gesetzesbezug: 
EEG 2000

2009/7 - Emissionsminimierungsbonus für Bestandsanlagen (§ 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG 2009)

Abgeschlossen: 
Ja

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2009 den Hinweis zu dem Thema „Emissionsminimierungsbonus für Bestandsanlagen (§ 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG 2009)“ abgegeben. Der Emissionsminimierungsbonus wird auch als „Formaldehydbonus“ bezeichnet. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
20.08.2009
beschlossen am: 
07.12.2009
Gesetzesbezug: 
BImSchG
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 5
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 66
Gesetzesbezug: 
TA Luft
Aktenzeichen: 
2009/7

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