Zu der Frage, ob die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 für den KWK-Bonus bei Bestandsanlagen aufgestellte Leistungsgrenze von 500 kW sich auf die Bemessungsleistung der Anlage bezieht (hier: verneint. Die Leistungsgrenze von 500 kW beziehe sich lediglich auf den in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Stromanteil bzw. den diesem zuzuordnenden Leistungsanteil der Anlage).
Der Autor schätzt die Marktsituation für Biogasanlagen nach dem EEG 2012 ein und geht u.a. auf das Repowering von Biogasanlagen sowie die Direktvermarktung von Biogas ein.
Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Direktvermarktung von Biogas vor dem Hintergrund einer bedarfsgerechten Stromerzeugung.
Die Autoren stellen u.a. anhand von Fallbeispielen die Folgen des Austausches und Zubaus von BHKW (sog. Repowering) auf den Vergütungsanspruch für Strom aus Biogasanlagen gem. EEG 2012 dar.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem Potential von Biomasse als grundlastfähiger erneuerbarer Energieträger und der künftigen Herausforderung, flexibel die fluktuierende Einspeisung von Sonnen- und Windstrom auszugleichen.