Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachVwV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 10. Dezember 2009 in der am 18. Dezember 2009 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung.
Die BioSt-NachVwV bestimmt näher, welche Voraussetzungen für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen nach § 33 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) sowie für die Anerkennung von Zertifizierungsstellen nach § 43 BioSt-NachV zu beachten sind.
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| BioSt-NachVwV_eBanz_091210.pdf | 758.09 KB |