Im Anhang die Verordnung über die Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV) vom 23. Juli 2009 in der am 29. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlichen Fassung.
Zum Verordnungsentwurf nebst Begründung und den übrigen Gesetzgebungsmaterialien.
Eine nähere Bestimmung der Voraussetzungen für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen nach § 33 BioSt-NachV sowie für die Anerkennung von Zertifizierungsstellen nach § 43 BioSt-NachV erfolgt durch die Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachVwV). Für Biokraftstoffe werden die Nachhaltigkeitsanforderungen in der Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) geregelt, welche inhaltlich in weiten Teilen mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung übereinstimmt.
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| BioSt-NachV_090723_gesetze_im_internet.pdf | 125.01 KB |